Monografie | Verordnung
Plan zu Errichtung einer Hagelschaden-Vergütigungs-Societät in der Kurmarck Brandenburg : [Berlin, den 6. Junii 1793]
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 22.23 in: 2"An 8630-10
- VD 18
-
90004248
- Extent
-
[9] Bl, 2°, 2°
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
P_Drucke_VD18
VD18 90004248
- Series
-
VD18 digital
- Published
-
[Berlin : Decker] , 1793
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:13 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Monografie
Time of origin
- [Berlin : Decker] , 1793
Other Objects (12)
![Extract aus dem Königlichen allergnädigsten Stempel- und Karten-Edict vom 13ten May 1766. und den dieserhalb von Zeit zu Zeit ergangenen nähern Bestimmungen und Berichtigungen, in Absicht der, sonderlich für den Landmann, in den gewöhnlichen Fällen zu beobachtenden Stempel-Sätze : [Signatum Berlin, den 16. April 1793]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cfcee466-1f7d-4572-8ce2-5f3e9aa4329a/full/!306,450/0/default.jpg)
Extract aus dem Königlichen allergnädigsten Stempel- und Karten-Edict vom 13ten May 1766. und den dieserhalb von Zeit zu Zeit ergangenen nähern Bestimmungen und Berichtigungen, in Absicht der, sonderlich für den Landmann, in den gewöhnlichen Fällen zu beobachtenden Stempel-Sätze : [Signatum Berlin, den 16. April 1793]
![Publicandum. Es ist seit einiger Zeit mißfällig bemerkt worden, daß bey den Ziegeleyen in der Kurmark, ausser der ansehnlichen Erhöhung des Preises der Steine, auch noch die Formen der letztern von Zeit zu Zeit auf eine willkührliche Art kleiner gemacht worden ... : [Gegeben Berlin, den 5. Julii 1793]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e1b20e31-b899-44da-ad04-2b1fe3b11d90/full/!306,450/0/default.jpg)
Publicandum. Es ist seit einiger Zeit mißfällig bemerkt worden, daß bey den Ziegeleyen in der Kurmark, ausser der ansehnlichen Erhöhung des Preises der Steine, auch noch die Formen der letztern von Zeit zu Zeit auf eine willkührliche Art kleiner gemacht worden ... : [Gegeben Berlin, den 5. Julii 1793]
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Wir haben Unsern viele Jahre lang im Haag als Gesandter gestandenen Geheimen Legationsrath von Thulemeyer zu Unserm Würklichen Geheimen Etats- und Justitz-Minister zu ernennen geruhet ... : Gegeben Berlin, den 2ten December 1793](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/51f10c96-3e00-413e-831c-0a4a3d2b03e2/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Wir haben Unsern viele Jahre lang im Haag als Gesandter gestandenen Geheimen Legationsrath von Thulemeyer zu Unserm Würklichen Geheimen Etats- und Justitz-Minister zu ernennen geruhet ... : Gegeben Berlin, den 2ten December 1793

Avertissement. Um den bisherigen häufigen Beschwerden wegen Visitation der in Berlin einpassirenden sowohl Ein- als Ausländer vorzubeugen, wird hierdurch jedermann, und besonders den Reisenden bekanntgemacht, daß niemand von Visitation des bey sich habenden Gepäcks dispensirt werden kann, dafür aber gesorgt ist, daß dieses ohne alle gegründete Beschwerde der Reisenden geschehe ... : Signatum Berlin, den 21ten November 1793

Es ist mißfällig bemerkt worden, daß einige Königliche Amtsunterthanen von demjenigen Bauholz, das ihnen aus Königlichen Forsten, entweder frey, oder gegen mindere als ganze Bezahlung, zur anschlagsmäßigen Verwendung bey ihren Bauten, ... oftmahls ganze Quantitäten Holz Jahre lang unverbraucht haben liegen lassen, wodurch denn dasselbe zuweilen zu der bestimmten Verwendung untüchtig ... ist ... : Berlin, den 18ten May 1793
![Se. Königl. Majestät von Preussen [et]c. Unser allergnädigster Herr, haben zeither mehrmalen höchst mißfällig wahrgenommen, daß wenn pensionirte invalide Offiziers mit Tode abgegangen, nach deren Ableben ihre aus der General-Invaliden-Casse erfolgenden Pensionen verfassungswidrig, bei Verschweigung ihres Absterbens, noch eine Zeitlang von andern Inhabern ihrer Pensions-Quitungen erhoben ... : Signatum Berlin, den 27. März 1793](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0546f3c5-44cb-48b9-b365-002a2d8760e0/full/!306,450/0/default.jpg)
Se. Königl. Majestät von Preussen [et]c. Unser allergnädigster Herr, haben zeither mehrmalen höchst mißfällig wahrgenommen, daß wenn pensionirte invalide Offiziers mit Tode abgegangen, nach deren Ableben ihre aus der General-Invaliden-Casse erfolgenden Pensionen verfassungswidrig, bei Verschweigung ihres Absterbens, noch eine Zeitlang von andern Inhabern ihrer Pensions-Quitungen erhoben ... : Signatum Berlin, den 27. März 1793
