Monografie | Verordnung
Reglement für die Schiffer, Flößer und andere, so den Brombergschen Canal befahren : [Bromberg, den 14ten Juny 1793]
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 24 in: 2"An 8630-10
- VD 18
-
90004264
- Umfang
-
8 S, 2°, 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 90004264
- Reihe
-
VD18 digital
- Erschienen
-
[Berlin : Decker] , 1793
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:15 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [Berlin : Decker] , 1793
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Publicandum. Ohngeachtet der vielfältig ergangenen Verbothe des unbefugten Fahrens auf Neben- und Schleifwegen, nimmt dennoch das Befahren der Nebenwege und Aufbahnen ganz neuer Wege ... gegenwärtig in den Altmärkschen Forsten so sehr überhand, daß diese ... höchst nachtheilige Unordnungen ... nicht mehr gesteuert werden können ... : Signatum Berlin, den 19ten Februar 1794

Publicandum. Es ist dem hiesigen Publico schon zu verschiedenenmahlen, und besonders durch das unterm 2ten April 1792 erlassene Publicandum, die Unverletzbarkeit der im Dienst sich befindenden Militair-Personen in Erinnerung gebracht, und dabey die unausbleiblichen Folgen eines jeden ungehorsamen und widerspenstigen Benehmens gegen solche zur Genüge bekannt gemacht worden ... : Berlin, den 2ten Juny 1795
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte, Räthe, Liebe Getreue. In Beziehung auf die in dem Edict vom 6ten Juny c. das Verhalten Unserer Unterthanen bey dem gegenwärtigen Kriege mit Frankreich betreffend §. 3. gegebenen Vorschrift, zur Wegschaffung der emigrirten Franzosen aus hiesigen Landen, müssen wir Euch hierdurch zu erkennen geben, ... : Gegeben zu Berlin den 5ten November 1793](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/851cca58-75d4-4e27-8b70-93a5f3ea4de7/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte, Räthe, Liebe Getreue. In Beziehung auf die in dem Edict vom 6ten Juny c. das Verhalten Unserer Unterthanen bey dem gegenwärtigen Kriege mit Frankreich betreffend §. 3. gegebenen Vorschrift, zur Wegschaffung der emigrirten Franzosen aus hiesigen Landen, müssen wir Euch hierdurch zu erkennen geben, ... : Gegeben zu Berlin den 5ten November 1793
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Die von Zeit zu Zeit wegen genauer Beobachtung der Censur-Gesetze, und strenger Aufsicht wider die unerlaubte Schriftstellerey an Euch ergangenen Verordnungen, ... werden Euch von Unsern Allerhöchsten Gesinnungen ... sattsam belehret haben, daß dem Unwesen, welches seit einiger Zeit mit Schriften getrieben wird, die entweder den Grund aller Religion überhaupt angreifen, ... : [Gegeben Berlin den 26sten April 1794]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/26f57c12-4cd9-4495-a15e-8c7979a72fe4/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Die von Zeit zu Zeit wegen genauer Beobachtung der Censur-Gesetze, und strenger Aufsicht wider die unerlaubte Schriftstellerey an Euch ergangenen Verordnungen, ... werden Euch von Unsern Allerhöchsten Gesinnungen ... sattsam belehret haben, daß dem Unwesen, welches seit einiger Zeit mit Schriften getrieben wird, die entweder den Grund aller Religion überhaupt angreifen, ... : [Gegeben Berlin den 26sten April 1794]
![Extract aus dem Königlichen allergnädigsten Stempel- und Karten-Edict vom 13ten May 1766. und den dieserhalb von Zeit zu Zeit ergangenen nähern Bestimmungen und Berichtigungen, in Absicht der, sonderlich für den Landmann, in den gewöhnlichen Fällen zu beobachtenden Stempel-Sätze : [Signatum Berlin, den 16. April 1793]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cfcee466-1f7d-4572-8ce2-5f3e9aa4329a/full/!306,450/0/default.jpg)
Extract aus dem Königlichen allergnädigsten Stempel- und Karten-Edict vom 13ten May 1766. und den dieserhalb von Zeit zu Zeit ergangenen nähern Bestimmungen und Berichtigungen, in Absicht der, sonderlich für den Landmann, in den gewöhnlichen Fällen zu beobachtenden Stempel-Sätze : [Signatum Berlin, den 16. April 1793]
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