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Begl. Abschrift - Gültig nur zum Zwecke der Trauung (§ 28 des Gesetzes vom 6. Febr. 1875), maschinengeschrieben

Begl. Abschrift - Gültig nur zum Zwecke der Trauung (§ 28 des Gesetzes vom 6. Febr. 1875), maschinengeschrieben

Rechtewahrnehmung: Peter Tamm Sen. Stiftung, Hamburg | Digitalisierung: Peter Tamm Sen. Stiftung (Hamburg)

Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International

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Standort
Internationales Maritimes Museum Hamburg
Sammlung
Dokumente des Internationalen Maritimen Museums Hamburg
Inventarnummer
D_47a_36
Weitere Nummer(n)
94940 (Objektnummer)
Sprache
Deutsch

Ereignis
Herstellung
(wann)
unbekannt (Laufzeit/Datierung)

Förderung
Gefördert von: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 09:08 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Dokument

Entstanden

  • unbekannt (Laufzeit/Datierung)

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