Archivale

Familienverträge betr. die Burg Hallweil (Abschr.)

Regesten:
1369 Jan. 16 (Zinstag nach Hilarius)
Konrad, Schultheiß zu Lenzburg, urkundet: Wie er im Namen der Herzöge von Österreich zu Gericht sitzt, zu Lenzburg, vor der Stadt, unter den Sarbachen [Pappeln], erscheinen die Ritter Walther, Johann, Rudolf und Thüring von Hallweil (Hallwyl), Gebrüder, und vermachen einander vor Gericht die Häuser und Hofstätten der Burg zu Hallweil, wie sie jeder innehat, mit Graben, Baumgarten, Weihern, den Matten, die zur Burg gehören und unverlehnt sind, dem See, dessen Abfluß sowie die Mühle bei der Burg, die Weingärten zu Sengen - einer unterhalb, der andere oberhalb des Dorfes - und die Hölzer Schlatt und Schwarzenlo, die an die Burg stoßen. Beim Tod eines von ihnen ohne männliche Nachkommen fällt dessen Teil "unverscheidenlich" an die übrigen bzw. deren Söhne, die den Töchtern des Verstorbenen binnen Jahresfrist 300 fl. zu bezahlen haben. Wer nicht mitbezahlen will, dessen Erbteil fällt an die übrigen. Bei Zahlungsverzug behalten die Töchter den Teil ihres Vaters. Die Söhne besitzen volles Erbrecht und treten hinsichtlich der obigen Regelung für ihre verstorbenen Väter ein. Jeder der Brüder kann seinen Teil seiner Ehefrau vermachen, dieser fällt bei deren Tod oder wenn sie sich zu Gott oder der Welt verändert, an die Söhne des Erblassers bzw. die übrigen von Hallweil nach Maßgabe der obigen Regelung.
Sr.: 1. Aussteller, 2.-5. die vier Brüder, Siegelankündigung.
Z.: Johann von Liebegg, Eggbrecht von Mülinen, Ritter, Fritschy Schafli, Johannes Stieber, Schultheiß zu Aarau, Heinrich Rinschler, Schultheiß zu Brugg, Heinrich von Vilmeringen, Welti Mayer von Schwertz, Bürger zu Lenzburg.
Insert:
1468 Mai 24 (Zinstag vor Himmelfahrt)
Thüring, Ritter, Konrad und Rudolf, Brüder, Hartmann, Domherr zu Basel, und seine Brüder Hans und Walther, alle von Hallweil, erneuern unter Inserierung die Erbordnung ihrer verstorbenen Vettern und Vordern von 1639. Für Dietrich, den nicht inländigen und minderjährigen Bruder Hartmanns verpflichtet sich Rudolf als sein Vogt.
Sr.: 1-6. die Aussteller. Beglaubigung der Abschrift durch Hermann Haberer, geschworenen Landschreiber der Grafschaft Lenzburg

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 91 b II Bü 90
Alt-/Vorsignatur
I, 2 Fasz. 1
Umfang
1 Schr., 4 Bl.

Kontext
von Gemmingen-Hornberg: Gutsarchiv Beihingen, Akten >> 2. Auswärtige Besitzungen >> 2.1 Besitzungen der Herren von Hallweil in der Schweiz
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 91 b II von Gemmingen-Hornberg: Gutsarchiv Beihingen, Akten

Laufzeit
(1369, 1468) o.D. [um 1520]

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Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 08:26 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • (1369, 1468) o.D. [um 1520]

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