Text
Ist jemand in G., dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts, hilfsbedürftig geworden und tritt er dann als Familienmitglied in Haushalt und Wohnung der Familie zu F. ein, so geht trotz fortgesetzter Hilfsbedürftigkeit die endgültige Fürsorgepflicht von dem Bezirksfürsorgeverbände G. auf den Bezirksfürsorgeverband F. über. Urteil. [Fürsorgewesen]
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 1
- Erschienen
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1925-04 - 1926-03
- Geliefert über
- Förderung
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Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
- Letzte Aktualisierung
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08.09.2025, 11:10 MESZ
Datenpartner
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Text
Entstanden
- 1925-04 - 1926-03