Text
Ist jemand in G., dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts, hilfsbedürftig geworden und tritt er dann als Familienmitglied in Haushalt und Wohnung der Familie zu F. ein, so geht trotz fortgesetzter Hilfsbedürftigkeit die endgültige Fürsorgepflicht von dem Bezirksfürsorgeverbände G. auf den Bezirksfürsorgeverband F. über. Urteil. [Fürsorgewesen]
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 1
- Published
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1925-04 - 1926-03
- Delivered via
- Sponsorship
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Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
- Last update
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08.09.2025, 11:10 AM CEST
Data provider
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Object type
- Text
Time of origin
- 1925-04 - 1926-03