Bestand
Drews, Wilhelm (Bill) (Bestand)
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1870 - 1938
Der eigentliche Nachlass von Wilhelm Drews, d. h. die Schriftwechsel, die er in administrativen und politischen Angelegenheiten persönlich führte, die Akten, die er privat anlegte, und die Unterlagen, die er für den eigenen Gebrauch sammelte, sind in der Masse offenbar verlorengegangen. Jedenfalls fanden sich in Händen seiner Tochter Frau Elisabeth Schmieding in Ahlem bei Hannover nur spärliche Relikte, die diese z. T. in Form von Fotokopien dem Bundesarchiv überließ. Sie sind unten im Abschnitt B verzeichnet. Einige Manuskripte zu Aufsätzen und Vorträgen wurden bei Abschnitt A eingeordnet.
Die unter A verzeichneten Akten sind - bei strenger Anwendung des Begriffes Nachlasses - kein Nachlass im echten Sinne. Es handelt sich bei diesem an Umfang und Bedeutung bei weitem überwiegenden Teil des Nachlasses ausnahmslos um Handakten Drews als Königlicher Kommissar für die Vorbereitung der Verwaltungsreform (1917 - 1918) und als Staatskommissar für Verwaltungsreform (1919 - 1923). Diese Akten wurden auch von Drews nicht als privates Eigentum, sondern als staatliches Schriftgut angesehen; denn in einem Bericht an das Preußische Innenministerium vom 30.10.1923 hielt Drews sich für verpflichtet, ausführlich Rechenschaft über den Verbleib der bei ihm als Kommissar für Verwaltungsreform erwachsenen Akten zu geben (vgl. Nr. 156). Wenn der Bestand dennoch als Nachlass aufgestellt wurde, dann deshalb, da er an einen Ministerialbestand (z. B. die Akten des Preußischen Staats- oder des Preußischen Innenministeriums) auch nur schlecht Anschluss gefunden hätte, und vor allem aus dem Grunde, dass die Bestrebungen zur Verwaltungsreform der Jahre 1917 - 1923 aufs engste mit dem Namen von Drews verknüpft sind.
Die Verwaltungsreform kam durch Allerhöchsten Erlass betreffend die Vereinfachung und Verbilligung aller Staatsverwaltungen (ausgenommen Eisenbahn und Bergverwaltung) vom 19.1.1917 in Fluss. Durch den Erlass wurde das Preußische Staatsministerium beauftragt, Vorschläge zur Schaffung einheitlicher, durch Ressortrücksichten nicht beeinflusster Grundlagen für eine Verwaltungsreform zu unterbreiten. Zwei erfahrene Staatsbeamte, die Unterstaatssekretäre Dr. Mügel im Justizministerium und Dr. Drews im Ministerium des Innern wurden für die Rechtspflege bzw. für die übrigen Angelegenheiten mit der Durchführung des Allerhöchsten Erlasses betraut. Jeder von ihnen sollte befugt sein, Auskünfte von Behörden zu erbitten und seine Mitarbeiter selbständig auszuwählen, und er sollte darüber hinaus in seiner Arbeit nicht an Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden sein.
Dr. Drews berief am 21.3.1917 zur Mitarbeit den Regierungsassessor im Ministerium des Innern, Heinrich v. Friedberg, und den Bürgermeister von Halberstadt, H. Weißenborn, damals Stadthauptmann in Grodno. Beide traten als Hilfsarbeiter ins Ministerium des Innern ein. Die bei der Kommission anfallende Arbeit wurde im Ministerium des Innern erledigt.
Bis 1918 hatten die Arbeiten einen gewissen Abschluss erfahren, nachdem Drews schon im Herbst 1917 dem Preußischen Staatsministerium eine Denkschrift "Grundzüge einer Verwaltungsreform" vorgelegt hatte. Nach der Staatsumwälzung wurde Drews 1919 erneut als Staatskommissar für Verwaltungsreform eingesetzt. Seine Denkschrift von 1917 erschien nun in nur wenig veränderer Form als amtliche Ausgabe. Die Verhandlungen im Staatsministerium aber kamen infolge zahlreicher Ressorteinsprüche nicht voran. Schon 1921 hat darum Drews in einem Bericht an das Staatsministerium vom 15. September dargelegt, dass er die Überprüfung und Umgestaltung seiner Vorschläge durch die einzelnen Fachministerien darum ablehnen müsse, weil sein Entwurf dadurch auf den Rang eines Referentenentwurfes herabgedrückt und seine Vorarbeiten entbehrlich und zur unnützen Doppelarbeit würden. Als dann im September 1923 der Entwurf eines preußischen Beamtengesetzes soweit gediehen war, dass Drews ihn mit den Ressorts und den Beamtenvertretungen besprechen wollte, wurde ihm durch den Finanzminister mitgeteilt, dass eine solche Besprechung jetzt nicht angebracht erscheine, weil im Reichsministerium des Innern bereits der Entwurf eines Reichsbeamtengesetzes fertiggestellt wäre und man in Preußen einer Reichsregelung nicht vorgreifen solle. Daraufhin teilte Drews dem Preußischen Ministerpräsidenten unter dem 4.10.1923 mit, dass er nunmehr aus den schon im Schreiben vom 15.9.1921 dargelegten Gründen die Funktion als Staatskommissar für Verwaltungsreform niederlegen müsse (vgl. Nr. 24 und 46). Drews Pläne zu einer durchgreifenden Verwaltungsreform waren damit gescheitert. Der Widerstand der Ministerialbürokratie hatte sich als zu stark erwiesen.
Hauptteil A enthält den registraturmäßigen Niederschlag der Tätigkeit, die Drews als Königlicher und als Staatskommissar für Vorbereitung der Verwaltungsreform ausgeübt hat, den Schriftwechsel, den er mit zahlreichen Behörden, Verbänden und Personen geführt hat, vielerlei von ihm gesammeltes Material und seine eigenen Ausarbeitungen und Gesetzesentwürfe. Es ist eine Fülle von staats- und verwaltungsrechtlichen Problemen, die einem in diesen Akten entgegentreten: Fragen z. B. der Behördenorganisation, der Zuständigkeiten, der Geschäftsvereinfachung, des rationalen Einsatzes der verschiedenen Beamtenkategorien. Die ursprünglich auf Preußen beschränkte Tätigkeit behandelt die preußischen Verhältnisse stets im Rahmen gesamtdeutscher Zusammenhänge. Durch Drews Mitgliedschaft in der Zentralstelle für die Umbildung der deutschen Länder und in der Kommission für die Vereinfachung der Reichsverwaltung greifen fast alle Probleme auch über die Grenzen Preußens hinaus.
In dem 1923 beim Oberverwaltungsgericht aufgestellten Aktenverzeichnis (Nr. 156 des Bestandes) waren die Akten in 3 Gruppen eingeteilt:
A "Neuere Vorgänge", hauptsächlich aus der Zeit nach 1918 entstandenes Material, das in Mappen mit dem Aufdruck "Ministerium des Innern V. R." aufbewahrt war;
B "Neuere Vorgänge - specialia -", Akten aus den Jahren nach 1918 betreffend die einzelnen preußischen Provinzen und insbesondere deren Gliederung (Beseitigung und Zusammenlegung kleiner Kreise).
C "Ältere Vorgänge", Material hauptsächlich aus der Zeit vor 1919, der Tätigkeit als "Königlicher Kommissar für Vorbereitung der Verwaltungsreform".
Teile dieser Akten, dabei die ganze Gruppe B, deren Umfang und Bedeutung nicht sehr erheblich ist, sind 1917, 1921 und 1923 an das Preußische Ministerium des Innern abgegeben worden (vgl. Nr. 156). Es ist anzunehmen, dass diese Unterlagen zusammen mit denen des Ministeriums während des 2. Weltkrieges vernichtet worden sind.
In das Bundesarchiv gelangten somit durch Abgabe vom Oberverwaltungsgericht im Dezember 1953 (Zugang 100) in der Hauptsache nur die Gruppen A und C und außerdem ein kleiner Bestand von Akten mit Korrespondenzen, Ausarbeitungen usw., die in dem Verzeichnis nicht mit aufgeführt waren, inhaltlich sich aber in den Gesamtbestand einfügten. Abgegeben worden war gleichzeitig eine Sammlung der von Drews verfassten gedruckten Schriften (Zeitungen und Zeitschriftenaufsätze, Besprechungen, Gutachten usw.), einige davon als Manuskript oder in Form des Durchschlages.
Da die Gruppen A und C, die Akten des Königlichen und die des Staatskommissars, sowieso nicht säuberlich voneinander geschieden waren und inhaltlich zwischen den beiden Gruppen mancherlei Zusammenhänge bestanden, wurden beide Gruppen miteinander vereinigt und systematisch durchgeordnet. Die innere Reichhaltigkeit der Akten und deren inhomogene Ordnung machten das Auswerfen sehr vieler Hierinvermerke erforderlich.
Ein weiterer Bestand von Akten zur Verwaltungsreform, der offenbar aus der Präsidialregistratur des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes provenierte und den Drews zeitweise in seinem Dienstzimmer im Oberverwaltungsgericht verwahrt hatte, befand sich seit 1922 wieder bei der Präsidialregistratur (vgl. Nr. 156). Über diesen Verbleib ist vorerst nichts Näheres bekannt geworden.
Besondere Benutzungsbeschränkungen bestehen nicht.
Vgl. Dienstakten Az. 4211 Drews
Koblenz im September 1960
Dr. Mommsen (Oberarchivrat)
gez. Schaffner (Archivinspektor)
Nachtrag: Nr. 61 ist nicht vergeben.
Lebensdaten:
Bill Arnold Drews, Dr. jur., Dr. rer. pol. h. c.
11.2.1870 geboren zu Berlin
Wilhelm-Gymnasium in Berlin, Studium der Rechte in München, Göttingen und Berlin
1891 Referendar
1894 Regierungsreferendar
1896 Regierungsassessor und Hilfsarbeiter im Preußischen Ministerium des Innern
1902 Landrat in Oschersleben
1905 Vortragender Rat im Preußischen Ministerium des Innern
1911 Regierungspräsident in Köslin
1914 Unterstaatssekretär im Preußischen Ministerium des Innern
5.8.1917 - 9.11.1918 Preußischer Minister des Innern
1917 Königlicher Kommissar für Vorbereitung der Verwaltungsreform
1919 - 1923 Staatskommissar für Verwaltungsreform
1920 in die Zentralstelle für Umbildung der Länder berufen
1921 - 1937 Präsident des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes
Mitglied der Kommission für die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Reichsverwaltung
1922 Honorar-Professor an der Universität Berlin
Vorsitzender des Dozentenkollegiums an der Hochschule für Politik und Vorsitzender des Dozentenkollegiums an der Verwaltungsakademie
17.2.1938 gestorben zu Berlin
Zitierweise: GStA PK, VI. HA, Nl Drews, W.
- Reference number of holding
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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Drews, W.
- Extent
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Umfang: 2,4 lfm (214 VE); Angaben zum Umfang: 2,4 lfm (214 VE)
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Tektonik >> NICHTSTAATLICHE PROVENIENZEN >> Firmen, Familien und Personen >> Personen >> Staats- bzw. Kommunal-Beamte und -Bediente >> Minister (-präsidenten) >> Inneres
- Date of creation of holding
-
Laufzeit: (1872) 1908 - 1934 (1953)
- Other object pages
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-
2023-03-28T08:52:27+0200
Data provider
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- Laufzeit: (1872) 1908 - 1934 (1953)