Archivale

An die herzogl. Regierung zu Stuttgardt

Regest: Am 12. März haben Bürgermeister und Rat die herzogl. Regierung gebeten, noch vor dem Tübinger Georgii-Markt zu veranlassen, dass die Reuttlinger Zeugmacher nicht mehr von den Metzinger und Uracher Meistern vom Losen um die Stände an den Tübinger Jahrmärkten ausgeschlossen werden. Der Tübinger Georgii-Markt kommt immer näher. Die erwartete herzogl. Resolution ist aber noch nicht erfolgt. Dass aber dem Reuttlinger Ersuchen Willfahr zuteil werde, daran zu zweifeln besteht keine Ursache, da am 26. August 1664 auf Vorbringen des damaligen Magistrats eine herzogl. Resolution an den damaligen Untervogt zu Tübingen Johann Christoph Harpprecht erlassen worden ist, in Tübingen Stadt und Amt zu verordnen, dass die Reuttlinger Meister des Weissgerber-Handwerks mit den Meistern in dem Land (Württemberg) künftig und jedesmal zum Los zugelassen werden sollen.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3770
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Konz.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Zeugmacher
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1760 April 13

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1760 April 13

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