Urkunden
Eberhart Sweppferman, Landrichter zu Sultzbach, gibt Brief über das Vrteil des Landgerichts daselbst in dem die Schadensersatzansprüche Hans Ehinger des Jungen in Höhe von 10 Pfund d gegen das Gotteshaus Kastel - vor allem auf dessen Hof zu Tanlo(1) gehend - abgewiesen werden. Ein Knecht hatte dem Ehinger sein Gewand und "berait" Geld gestohlen und wurde bei der Verfolgung zu Kastel angetroffen. Der Abt Otte wurde von Ehinger gebeten, er solle dem Knecht zum Rechten halten, liess ihn aber laufen. Der Vertreter des Abtes, H. Cunrad Schechs, Propst zu Kastel, wies darauf hin, dass sein Herr als geistlicher und ergebener Herr mit Sachen, die auf dem Hals gehen, nichts zu tun hätte.
Hinweis: (1) Tannlohe B. Sulzbach.
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Amberg, Kloster Kastl Urkunden 295
- Formalbeschreibung
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Orig. Perg. mit S.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Literatur: Druck: MB 24,504.
Originaldatierung: 1395 dez nehsten mitwochen nach sant Gallen tag.
- Bestand
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Kloster Kastl Urkunden Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Kastl Urkunden
- Kontext
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Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Kastl Urkunden >> Kloster Kastl Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.11.2023, 10:47 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1395 Oktober 20