Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Erhöhung der Pacht
Kläger: (2) Hermann Friedrich Rodust, Oberkrüger zu Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: kgl. Amtsgericht zu Neukloster sowie der Actor Regius
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P); seit 28.06.1780: Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Johann Franz von Pathen (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat im Jahre 1772 den Oberkrug zu Neukloster gekauft, zu dem auch Acker und Wiese gehören, für die er jährlich 2 Rtlr Pacht bezahlt. Als er sich den Besitz an diesen Ländereien von der Herrschaft Wismar bestätigen lassen wollte, wurde er 1773 abschlägig beschieden, beide Seiten sicherten sich aber eine künftige Einigung über diesen Punkt zu. Als Kl. am 02.10. vom Amtshauptmann Sengebusch aufgefordert wird, künftig 12 Rtlr 43 s Ackermiete zu bezahlen, appelliert er gegen diesen Bescheid an das Tribunal und bittet unter Berufung auf das jus colonari perpetui darum, die willkürliche Erhöhung der Pacht aufzuheben. Das Tribunal fordert Bekl. am 21.03.1777 zur Einsendung der Akten auf. Diese werden nach Bitte des Kl.s vom 14.04. am 26.04. eröffnet, am 11.07. nach Bitte des Kl.s vom 07.07. unter die Referenten verteilt. Am 20.10.1777, 19.01., 04.05. und 06.07.1778 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1779 trägt das Tribunal dem Procurator Domaniorum auf, sich zu der Sache zu äußern. Dieser bittet am 25.02. und 12.06. um Fristverlängerung, die ihm am 26.02. und 18.06. gewährt wird. Er weist am 30.08. nach, daß mittlerweile wesentlich mehr Land zu dem Grundstück Rodusts gehört als 1698, als die Ackermiete auf 2 Rtlr festgelegt worden war und unterstützt deshalb die Erhöhung. Das Tribunal fordert Kl. nach Bitte des Bekl. vom 18.10.1779 am 24.01.1780 und nach erneuter Bitte des Bekl. vom 29.05. am 30.05. zur Erwiderung auf. Dieser bestärkt am 28.06. seine Supplik mit verschiedenen Tribunalsurteilen, die vom Actor Regius am 09.08. erneut zurückgewiesen werden. Am 23.10.1780 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1781 lädt das Tribunal die Parteien zu einem Schlichtungsversuch auf den 20.03. ein, dessen Protokoll nicht erhalten ist. Am 07.09. kritisiert der Actor Regius, daß sich Kl. trotz Zusage noch nicht zum Vergleich geäußert hat und bittet das Tribunal, ihm eine 3wöchige Frist zu setzen. Das Tribunal fordert den Kl. am 11.09. entsprechend auf. Dieser bittet am 04.10. um 4wöchige Verlängerung wegen Streits unter den Erben des Verkäufers des Kruges und dadurch bedingte Probleme, eine Aussage von ihnen zu erhalten. Am 20.12.1781 beschwert sich Actor Regius erneut über ausgebliebene Antwort, das Tribunal setzt Kl. eine 14tägige Frist. Dieser antwortet am 10.01.1782, daß er von zweien der 4 Erben immer noch keine Nachricht erhalten habe, so daß er sich nach wie vor nicht bindend äußern könne. Das Tribunal läßt ihm am 15.01. weitere 6 Wochen Zeit für eine Erklärung. Am 09.04. schlägt Kl. vor, jährlich statt der 2 künftig 4 Rtlr / Jahr zu zahlen, bittet aber, ihm zuzusichern, daß diese Pacht ie weiter erhöhet" werde. Das Tribunal setzt Actor Regius am 01.05. eine 3wöchige Erwiderungsfrist. Dieser bietet am 28.05. an, Kl. den Acker zu Erbpacht für 5 Rtlr / Jahr zu lassen. Am 08.07.1782 erläßt das Tribunal ein entsprechendes Urteil, das diesen Vergleich bestätigt.
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Neukloster 1773-1776 2. Tribunal 1776-1782
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Amtsgerichts zu Neukloster vom 29.01.1773 und 07.10.1776; Schreiben des Tribunalspräsidenten von Höpke an das Amtsgericht zu Neukloster vom 28.01.1773; Protokolle des Amtsgerichts von Neukloster vom 18.04.1755, 09.03.1763, 09.03.1773; Kaufvertrag über den Neuklosteraner Krug zwischen dem Hausmann Hans Schmidt zu Jürgenshagen und Kl. vom 13.06.1772; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 04.10.1776; Schreiben des Kl.s an das Neuklosteraner Amtsgericht vom 05.10.1776; am 25.11.1728 vom Amtmann von Plessen erteilte Auskunft aus der Landesmatrikel von Neukloster von 1697; Kaufvertrag zwischen den Vormündern der Kinder des Heidereiters Hans Jacob Thee und dem Stiefvater der Kinder, Heidereiter Jürgen Christoph Lübcken vom 16.04.1755; Kaufvertrag zwischen Christopher Neckels und Andreas Fahl über den Oberkrug von Neukloster vom 29.12.1743; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 06.05.1777; Vergleich der Grundstücksgrößen des Oberkruges von Neukloster 1698 und 1777, Tribunalsurteile in Sachen Andreas Fahl, Krüger zu Neukloster vs. Kammerrat von Plessen vom 01.08.1727, 19.01. und 08.05.1728, Prozeßvollmacht Rodusts für Dr. Nürenberg vom 19.10.1780; von Notar Johann Christian Samuel Martinsen abgestatteter Bericht über Gespräch mit Hans Schmidt zu Jürgenshagen über den Verkauf des Kruges vom 17.12.1776; Auszug aus Brief des Dr. Tarnow an Dr. Sengebusch vom 18.11.1781
- Reference number
-
(1) 2833
- Former reference number
-
Wismar R 139 (W R n. 139)
- Context
-
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
- Holding
-
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
-
(1697-1776) 24.12.1776-08.07.1782
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:02 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1697-1776) 24.12.1776-08.07.1782