Archivale

Frevelhaftes Entfernen von Feldfrüchten

Enthält: Vor den beiden zeitlichen Bürgermeistern sowie Statthalter Johann Henrich Schieffer und Schöffe Theiwiß Kraux klagt Johannes Hamecher, dass er, als er kürzlich in seinen Möhrengarten kam, bemerken musste, dass einige Möhren ausgerupft worden waren. Er fand zwei Fußspuren von bloßen Füssen vor. Sie führten über den benachbarten Möhrengarten des Propsthalfen bis in das Haferfeld des Statthalters, wo er einen großen Haufen junger Möhren vorfand und dabei Laurenz und Michael Baums Ehefrauen. Diese leugneten natürlich den Vorwurf des Dienstahls. Daraufhin wandte sich Hamecher an die Bürgermeister und holte sie zur Ortsbesichtigung. Sie bestätigten seinen Befund. Die beiden Frauen, zur Rede gestellt, behaupteten, Schuhe getragen zu haben. Als aber am nächsten Tag die Spuren mit den Füßen der Beklagten verglich, stellte man die Gleichheit fest und die beiden Frauen mussten ihre Tat gestehen. Sie wurden verurteilt, innerhalb von 24 Stunden die Besichtigungskosten von 7 Gulden sowie, wegen ihres Vergehens und um ein Exempel zu statuieren, einen Rtlr (je zur Hälfte) Schadensersatz an den Kläger zu zahlen.

Reference number
GerKer, 992
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 3 Nachbarrechtssachen, Freveltaten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1694 August 11/12

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Last update
24.06.2025, 2:01 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1694 August 11/12

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