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§. 24. Strafe frevelhaften Läugnens.

§. 24. Strafe frevelhaften Läugnens.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Verordnung wegen Verbesserung des gerichtlichen Verfahrens im Herzogthum Oldenburg : de dato Eutin den 27 Jan. 1787.

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
11.02.2026, 10:06 MEZ

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