Monografie | Verordnung
Der Statt Straßburg Kornwerffer-Ordnung : [Decretum Sambstags den 7. Ianuarii Anno 1690.]
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 17
-
7:715770F
- Umfang
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[2] Bl ; 2°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2014. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD17 Nova der SUB Göttingen). Zugl. digitaler Master.
VD17 7:715770F
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Straßburg
- Erschienen
-
[S.l.] , 1690 -
- Letzte Aktualisierung
-
26.05.2025, 15:55 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Straßburg
Entstanden
- [S.l.] , 1690 -
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Unsere Herren Räht und Ein und Zwantzig/ gebieten und wollen/ daß man in dieser Statt Zöllen unnd Gefällen/ die Geringhältige/ Schlimme/ Leichte unnd Argwöhnische/ sonderlich aber die mit 21. bezeichnete/ zumahl auch die Italianische Newe Dreybätzner in keiner Bezahlung annehmen soll ... : Actum & Decretum, Sambstags den 28. Aprilis, Anno 1621

Unsere Herrn die Rhät und die Ein und zwantzig/ haben Erkandt und wollen/ daß in diesen Laidigen gefährlichen Zeitten/ und bey so hoch ersteigertem Werth/ der mehrern Victualien/ hinfüro und biß auff anderwertige derselben verordnung/ die Hochzeit Mahlzeitten anders nicht/ als nachfolgender massen/ sollen gehalten werden .... : Decretum, Samstags den 28. Aprilis, Anno 1627

Es haben unsere Herren Räht und Ein und Zwanzig/ in etlichen jüngst abgewichenen Jahren underschiedliche MünzMandata außgesehen und in denselben den fernern einbruch deß schädlichen Unrahts im Münzwesen nach müglichen dingen abwenden zuhelffen/ keinen fleiß/ noch Müh noch Schaden angesehen. Gestalt sich auch im Monat Martio nechsthin eines Provisional MüntzEdicts mit etlichen vornehmen Reichs: und Handels Stätten verglichen/ und uber demselben so lang und viel als immer/ der einfallenden beschwerlichen Kriegsläuffte halber müglich gewesen/ gehalten worden. Demnach man aber hört und siehet/ daß die grobe Müntzsorten/ auß dieser Statt durch so vielerhand Practiquen (daß denen allen vorzubiegen unmüglich ist) an andere örter/ da dieselbe in höherem werth und grösserer Valuta seind/ verführt... So lassen wolgedachte unsere Herren Räht und Ein und Zwanzig/ auch beschehen/ daß in dieser Reichs Frontier Statt/ die Sorten in nachfolgendem von allerhöchstgedachter Römischer Kayserlicher Maystät/ in dero Erblanden selbst bestimpten Preis/ außgegeben und empfangen werden... / Actum & Decretum Sambstags am Neunten Decembris nach Christi unsers einigen Erlösers und Seeligmachers Geburt Jm Sechzehendenhundert und Zwantzigsten Jahr.
