Urkunde
Johann Georg von Weitzel, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), kurtrierischer und fuldischer Geheimer Rat und Hofkanzler, bekund...
- Reference number
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2351
- Formal description
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Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Lacksiegel
- Notes
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Das Siegel des Hofpfalzgrafen Johann Georg von Weitzel fehlt.
Auf Seite 4 findet sich die Abbildung des an Johann Adam Henkel verliehenen Notarszeichens. Das Signet zeigt über Bergen eine Hand, die eine Waage hält. Die Notarsdevise lautet: (Suum cuique) [Jedem das Seine].
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So gegeben und geschehen Fulda den 16ten Novembris des eintausend siebenhundert zwey und sechzichsten jahrs
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg von Weitzel, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), kurtrierischer und fuldischer Geheimer Rat und Hofkanzler, bekundet, dass er auf dessen Bitten hin den Johann (Ioann) Adam Henkel, Kandidat beider Rechte (iuris utriusque candidatus), zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen hat, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt und dieser sein Examen abgelegt hatte. Johann Weitzel hat weiter bekundet, dass ihm durch Freiherr Lothar Wilhelm (Lotharius Wilhelmus) von Walderdorff zu Ysenburg (Isenburg) und Molsberg ein erbliches Privileg des verstorbenen Kaisers Leopolds I. auch zum Gedenken an den Großonkel (groß-öhm) und den Großvater Lothar Wilhelms, Wilderich Johann Philipp Georg Friedrich und Emmerich Friedrich von Walderdorff, der Titel eines Hofpfalzgrafen verliehen wurde. Das 1740 August 12 in Molsberg (Molzberg) ausgestellte Privileg berechtigt ihn, geeignete Personen zu Notaren, öffentlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Der Geltungsbereich dieser Ämter bezieht sich auf die Durchführung geistlicher und weltlicher Gerichtsverfahren, Vertragsabschlüsse (contracte), Ausführung von Testamenten und letzten Willen sowie weitere Geschäfte. Die öffentlichen Notare und Richter, die solche Ämter ausüben, müssen dies im Namen der jeweils regierenden Majestät tun und sich gemäß des kaiserlichen Privilegs [von Leopold I.] treu gegenüber dem Kaiser verhalten. Johann von Weitzel hat Johann Henkel den Amtseid abgenommen, ihn nochmals zur Treue gegenüber Kaiser und Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarszeichen verliehen. Damit besitzt Johann Henkel künftig das Recht, auf dem ganzen Reichsgebiet Amt und Tätigkeiten eines kaiserlichen Notars auszuüben. Johann Henkel ist ermahnt worden, im Rahmen seiner Tätigkeit keinerlei Vergünstigungen entgegenzunehmen und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Er soll die Notariatsinstrumente nach Landesgewohnheit ausfertigen, keine unsittlichen Verträge aufsetzen und stets das 1512 in Köln (Cöllen) beschlossene Reichsrecht anwenden. Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind reichsweit kraft kaiserlicher Anordnung mit einer Strafe von 200 Mark lötigen Golds zu belegen, die dann je zur Hälfte an den Kaiser und an den Notar zu zahlen ist. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. Seite; Siegel: Lacksiegel 1 bis 4)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Georg von Weitzell manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Solemnem huncce actum rite peractum attestor / Fuldae eodem ut supra / Ego Ioannes Christianus Fritz consiliarius principalis capituli feudali advocatus regiminis ordinarius et notarius caesareus publicus iuratus ac / in praemissorum maiorem fidem / requisitus manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Ioannes Philippus Heyl / advocatus regiminis ordi/narius manu propria)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Christian Fritz, Ratgeber und Advokat des Klosters Fulda und öffentlich geschworener kaiserlicher Notar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Philipp Heyl, Advokat
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Christian Fritz, Advokat und Notar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Philipp Heyl, Advokat
- Context
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
- Holding
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Date of creation
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1762 November 16
- Other object pages
- Last update
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10.06.2025, 9:13 AM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1762 November 16