Urkunde
Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in Strafsachen (in cri...
- Archivaliensignatur
-
2359
- Formalbeschreibung
-
Ausfertigung, Papier, unbesiegelt
- Bemerkungen
-
Die 6. Seite zeigt das an Georg Joseph Glüsner verliehene Notarszeichen.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fulda den sechszehenden monaths Decembris im jahr nach Christi geburth unseres Heylands ein tausend sieben hundert sechzig fünff
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in Strafsachen (in criminalibus secretarius), bekundet, dass ihm durch den Reichsfreiherrn Johann Hugo von Walderdorff zu Ysenburg (Isenburg) und Molsberg das von Kaiser Leopold I. herrührende (qua seniori familia) Pfalz- und Hofgrafenamt (comites palatinos) verliehen worden ist, wodurch er das Privileg besitzt, geeignete Personen zu Notaren, amtlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Der Geltungsbereich dieser Ämter bezieht sich auf die Durchführung geistlicher und weltlicher Gerichtsverfahren, Vertragsabschlüsse (contracte), Ausführung von Testamenten und letzten Willen sowie weitere Geschäfte. Die öffentlichen Notare (publici notarii) und Richter, die solche Ämter ausüben, müssen dies im Namen der jeweils regierenden Majestät tun und sich gemäß des kaiserlichen Privilegs [von Leopold I.] treu gegenüber dem Kaiser verhalten. Johann Zimmermann hat auf dessen Bitten hin den Kandidaten der Rechte (iuris candidatus) und fuldischen Kammerschreiber, Georg Joseph Glüsner, zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Johann Zimmermann hat Georg Glüsner nach dessen bestandenem Examen den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber Kaiser und Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarszeichen verliehen, das einen auf einer zerteilten Weltkugel stehenden Adler zeigt, darüber als Devise die Überschrift: Ich werde das Zerteilte vereinen (divisum iungam). Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind kraft kaiserlicher Anordnung reichsweit mit einer Strafe von 200 Mark lötigen Golds zu belegen. Ankündigung der Unterfertigung der Zeugen und des Johann Zimmermann. Ankündigung des Siegels des Hofpfalzgrafen (palatinats insiegel). Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. Seite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Joannes Georgius Zimmermann / comes palatinus caesareus manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Adolph Jakob Luipold manu propria / als hierzu erbettener zeuge)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Adolf Jakob Luipold
- Kontext
-
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
- Bestand
-
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
-
1765 Dezember 16
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1765 Dezember 16