Urkunde

Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in Strafsachen (in cri...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
2359
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, unbesiegelt
Bemerkungen
Die 6. Seite zeigt das an Georg Joseph Glüsner verliehene Notarszeichen.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fulda den sechszehenden monaths Decembris im jahr nach Christi geburth unseres Heylands ein tausend sieben hundert sechzig fünff

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in Strafsachen (in criminalibus secretarius), bekundet, dass ihm durch den Reichsfreiherrn Johann Hugo von Walderdorff zu Ysenburg (Isenburg) und Molsberg das von Kaiser Leopold I. herrührende (qua seniori familia) Pfalz- und Hofgrafenamt (comites palatinos) verliehen worden ist, wodurch er das Privileg besitzt, geeignete Personen zu Notaren, amtlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Der Geltungsbereich dieser Ämter bezieht sich auf die Durchführung geistlicher und weltlicher Gerichtsverfahren, Vertragsabschlüsse (contracte), Ausführung von Testamenten und letzten Willen sowie weitere Geschäfte. Die öffentlichen Notare (publici notarii) und Richter, die solche Ämter ausüben, müssen dies im Namen der jeweils regierenden Majestät tun und sich gemäß des kaiserlichen Privilegs [von Leopold I.] treu gegenüber dem Kaiser verhalten. Johann Zimmermann hat auf dessen Bitten hin den Kandidaten der Rechte (iuris candidatus) und fuldischen Kammerschreiber, Georg Joseph Glüsner, zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Johann Zimmermann hat Georg Glüsner nach dessen bestandenem Examen den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber Kaiser und Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarszeichen verliehen, das einen auf einer zerteilten Weltkugel stehenden Adler zeigt, darüber als Devise die Überschrift: Ich werde das Zerteilte vereinen (divisum iungam). Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind kraft kaiserlicher Anordnung reichsweit mit einer Strafe von 200 Mark lötigen Golds zu belegen. Ankündigung der Unterfertigung der Zeugen und des Johann Zimmermann. Ankündigung des Siegels des Hofpfalzgrafen (palatinats insiegel). Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. Seite, Rückseite)

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Joannes Georgius Zimmermann / comes palatinus caesareus manu propria

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Adolph Jakob Luipold manu propria / als hierzu erbettener zeuge)

Vermerke (Urkunde): Zeugen: Adolf Jakob Luipold

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1765 Dezember 16

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1765 Dezember 16

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