Archivbestand
Archiv der Freiherren Hofer von Lobenstein zu Wildenstein (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Das Rittergut Wildenstein bei Unterdeufstetten lässt sich erstmals Anfang des 16. Jh. mit Ritter Hans von Schwabsberg nachweisen. 1545 verkaufte Hans von Schwabsberg seinen Wildensteiner Besitz an die von Pappenheim. Nach mehreren Besitzwechseln erwarb im Jahr 1662 der aus der Oberpfalz stammende Hans Georg Hofer von Lobenstein, dessen Familie ihren bisherigen Stammsitz bei Regensburg während des Dreißigjährigen Krieges aus religiösen Gründen hatte verlassen müssen, die Herrschaft Wildenstein. Die Freiherren Hofer von Lobenstein bauten in der Folgezeit das Rittergut in und um Wildenstein aus; sie waren seit Ende des 18. Jh. vor allem in Österreich-Ungarn und Preußen als Offiziere tätig.
Inhalt und Bewertung
Das Archiv enthält neben Quellen zur Geschichte der Herrschaft Wildenstein aus dem 17.-20. Jh. auch vielfältiges Material zur Familiengeschichte der Freiherren Hofer von Lobenstein.
Zur Geschichte des Ritterguts Wildenstein: Das spätere Rittergut Wildenstein läßt sich erstmals Anfang des 16. Jahrhunderts in den Quellen erfassen. Damals ist der Ritter Hans von Schwabsberg als Besitzer mehrerer Weiher, Fischgruben, Waldungen, des Weilers Gunzach, eines Hofs und eines Guts in Oberdeufstetten sowie zweier Güter in Wildenstein nachzuweisen. Wie diese Gerechtsame in die Hände des Schwabsbergers gelangt sind, ist nicht bekannt. Vermutet werden kann, daß dieser die Besitzungen um 1500 von Bürgern in Dinkelsbühl oder vom dortigen Spital erworben hat. Diese sind jedenfalls im Spätmittelalter in Wildenstein, Gunzach, Krettenbach, Neustädtlein und Rötlein als Grundbesitzer nachzuweisen. Nicht ganz ausschließen läßt sich, daß der Schwabsberger Besitz auch Gerechtsame des Deutschen Ordens umfaßte, der 1386 Güter in Neustädtlein und Rötlein käuflich erworben hatte. 1512 hat Hans von Schwabsberg das Schloß in Wildenstein, mit dessen Bau er damals allerdings wohl erst begonnen haben dürfte, zusammen mit je vier Gütern zu Wildenstein und Gunzach dem Markgrafen von Brandenburg zu Lehen aufgetragen. Dieses Lehen bildete den Kern des später zum Kanton Kocher der Schwäbischen Reichsritterschaft zählenden Ritterguts, das Mitte des 16. Jahrhunderts neben Wildenstein und Gunzach auch die zum Eigengut des Schwabsbergers zählenden Weiler Neustädtlein und Rötlein, die Spitzenmühle, zwei Güter zu Oberdeufstetten sowie einen Hof zu Krettenbach umfaßte. 1545 hat Hans von Schwabsberg seinen Wildensteiner Besitz samt dem Schloß an Hans Marschall von Pappenheim verkauft, der das Rittergut 1574 an seinen Bruder Georg von Pappenheim weiterveräußerte. Von Georgs Sohn Erkinger von Pappenheim erwarb im Jahr 1605 Hans Ludwig von Knöringen den Wildensteiner Besitz. Hans Ludwigs Sohn Johann Heinrich hat diesen dann im Jahr 1662 an den aus der Oberpfalz stammenden Hans Georg Hofer von Lobenstein weiterveräußert, dessen Familie ihren bisherigen Stammsitz während des Dreißigjährigen Krieges aus religiösen Gründen hatte verlassen müssen. Seinen neu erworbenen Besitzungen in und um Wildenstein hat Hans Georg Hofer von Lobenstein im Jahr 1674 noch das unweit gelegene Schloß Tempelhof hinzugefügt, das ihm der Knöringer ebenfalls käuflich überlassen hat. Im 18. Jahrhundert gehörten darüber hinaus auch mehrere Güter in Gerbertshofen zu dem Rittergut Wildenstein. Nach dem Tod des Hans Georg Hofer von Lobenstein im Jahr 1679 haben dessen beide damals noch lebenden Söhne die Wildensteiner Besitzungen unter sich aufgeteilt. Dabei wurde dem älteren Sohn Wolf Christian Wildenstein, Gunzach sowie die Spitzenmühle und der Krettenbacher Hof, dem jüngeren Christian Albrecht das Schloß Tempelhof mit Neustädtlein und Rötlein zugesprochen. Die an Christian Albrecht gefallenen Besitzungen sind von dessen Sohn Carl Friedrich im Jahr 1699 an den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach veräußert worden. Neustädtlein und Rötlein konnten 1714 von Johann Heinrich Hofer von Lobenstein, einem Sohn des Wolf Christian, wieder zurückerworben werden. Den gesamten Besitz, mit Ausnahme der käuflich erworbenen Gerechtsame in Neustädtlein und Rötlein, erbten nach Johann Heinrichs Tod im Jahr 1732 je zur Hälfte dessen vier Söhne sowie die drei Söhne von Johann Heinrichs früh verstorbenem Bruder. Letztere haben ihre Hälfte an Wildenstein aber schon zwei Jahre später an ihre Neffen veräußert, die damit erneut den gesamten Hoferschen Besitz in einer Linie der Familie vereinigen konnten. Nach dem Tod des letzten Sohns von Johann Heinrich, Georg Christian Franz Heinrich, im Jahr 1805 kam es zu langwierigen Erbauseinandersetzungen zwischen den weiblichen Nachkommen, die Teile des allodialen Besitzes beanspruchten, und Carl Friedrich Franz Heinrich Hofer von Lobenstein, einem Enkel von Johann Heinrichs Bruder Friedrich Ernst, dem schließlich die ehemals brandenburgischen und nunmehr preußischen bzw. bayerischen Lehen übertragen wurden. Erst kurz vor seinem Tod im Jahr 1828 gelang Friedrich Franz Heinrich der Rückkauf der allodialen Teile des Ritterguts, das in der Folgezeit wieder eine besitzrechtliche Einheit bildete. Mit dem Rittergut verbunden war neben der Ortsherrschaft die von den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zu Lehen rührende niedere Gerichtsbarkeit außer Etters auf den Gemarkungen Wildenstein, Neustädtlein und Rötlein, in den beiden zuletzt genannten Orten allerdings erst seit 1715, dazu das ebenfalls von den Markgrafen lehnsabhängige kleine Waidwerk. Die hohe Gerichtsbarkeit beanspruchten die Markgrafen selbst. Den Rittergutsbesitzern stand darüber hinaus das Präsentationsrecht in der 1591 gebildeten Pfarrei Wildenstein zu, die nach einem Rekatholisierungsversuch durch die Herren von Knöringen im Jahr 1668 von Hans Georg Hofer von Lobenstein wiedererrichtet worden war. Das Königreich Preußen, das 1791 nach der Abdankung des letzten Markgrafen die Regierungsgewalt in den Fürstentümern Ansbach und Bayreuth übernommen hatte, unterwarf im Jahr 1797 das bislang reichsunmittelbare Rittergut Wildenstein seiner Landeshoheit. Als Patrimonialgericht fungierte das herrschaftliche Amt in den folgenden Jahren als königlich preußische Mediatbehörde mit Befugnissen im Bereich von Polizei, niederer Gerichtsbarkeit und Steuereinzug. Während der mit der Abtretung der ehemals ansbachischen Besitzungen des Königreichs Preußen verbundene Übergang des Guts an das Königreich Bayern im Jahr 1806 ohne Auswirkungen auf dessen Rechtsstellung blieb, zog die 1810 erfolgte Abtretung an das Königreich Württemberg, das schon 1809 die Patrimonialgerichte in seinem Herrschaftsbereich aufgehoben hatte, den Verlust sämtlicher gerichtsherrlicher und polizeilicher Rechte nach sich. Ab 1810 war die gutsherrschaftliche Verwaltung, sieht man einmal von den wenigen Rechten ab, die dem Rittergut nach 1821 in Folge der Württembergischen Adelsdeklaration als Surrogat für den Verzicht auf Patrimonialgericht und Ortspolizei überlassen wurden, nur noch für die wirtschaftliche Administration der gutsherrschaftlichen Besitzungen zuständig. Unter den Freiherren Hofer von Lobenstein, die vor allem seit Ende des 18. Jahrhunderts zumeist in Österreich-Ungarn oder Preußen als Offiziere nicht nur tätig, sondern auch dauerhaft ansässig waren, oblag die Verwaltung des Ritterguts Wildenstein in der Regel einem herrschaftlichen Vogt oder Amtmann. Seit 1662 sind folgende Personen als Hofersche Amtleute belegt: 1663 Johann Wörth 1664 - 1676 Georg Dietel 1678 Johann Georg Harrsch 1722 - 1736 Johann Michael Heberlein 1737 - 1779 Johann Friedrich Heberlein 1779 - 1780 Franz David Haspel 1780 - 1820 Philipp Jakob Stoll 1820 - 1821 Sebastian Stoll 1821 - 1836 N. Hippelein 1836 - 1876 Eduard Kling 1876 - 1896 Friedrich Sänger 1897 - 1900 Pauline Sänger, Witwe von Friedrich Sänger 1901 - 1917 Karl Wenig Neben dem Amtmann sind auch verschiedene Bevollmächtigte der im Ausland lebenden Freiherren nachzuweisen, die in wechselnder Intensität auf die Gutsverwaltung Einfluß genommen haben. Besondere Bedeutung kam vor allem den sogenannten Lehnpröpsten zu, die für die Verwaltung des den Freiherren verbliebenen Fernbesitzes in der Oberpfalz zuständig waren.
Zur Geschichte des Archivs: Das Archiv des Ritterguts Wildenstein reicht im wesentlichen bis ins Jahr 1662 zurück. Es muß vermutet werden, daß das ältere Schriftgut der Gutsverwaltung, soweit solches in nennenswertem Umfang existiert hat, während des Dreißigjährigen Krieges vernichtet worden ist. Schriftgut Hoferscher Provenienz aus der Zeit vor 1662 hat sich ebenfalls nur in relativ bescheidenem Umfang erhalten. Diese Überlieferungslücke hängt vor allem mit dem großen Brand auf dem ehemals Hoferschen Gut Zell bei Lobenstein zusammen, dem im Jahr 1603 auch das Archiv der Familie zum Opfer fiel. Zu dem Hofer von Lobensteinschen Archiv in Wildenstein hat bis Ende des 18. Jahrhunderts offensichtlich kein systematischer Ordnungsplan existiert. Allem Anschein nach war der größte Teil des Schriftguts bis zu diesem Zeitpunkt als Amtsbuchregistratur in mehreren Amtsbuchserien mit Beilagen sowie einigen wenigen Betreffserien organisiert. Sachakten im engeren Sinn lagen damals nur in relativ geringem Umfang vor. Erst nach der Mediatisierung des Ritterguts und der sich daraus ergebenden Einbindung des Amts in den Behördenaufbau Preußens und Bayerns kam es in größerem Umfang zur Anlage von Sachakten. Der um 1800 infolge des Schriftverkehrs mit den vorgesetzten Behörden einsetzende Zuwachs an Schriftgut hat den damaligen Amtmann Stoll offensichtlich veranlaßt, eine systematische Ordnung von Registratur und Archiv in Angriff zu nehmen, der er das damals gebräuchliche Litterierungssystem zugrundelegte. Ergebnis seiner Ordnungsbemühungen war ein umfangreiches Repertorium, das gleichzeitig als Aktenverzeichnis für die laufende Registratur diente und in den folgenden Jahren mehrfach aktualisiert wurde. Ähnlich wie bei vielen anderen Rittergütern hat man auch in Wildenstein nach dem Verlust der gerichtsherrlichen und polzeilichen Rechte verschiedene Akten aus dem herrschaftlichen Archiv an die nunmehr zuständigen staatlichen bzw. kommunalen Behörden abgegeben. So wurden aus der Rentamtsregistratur, wie die Eintragungen in dem Findbuch belegen, nach 1810 neben Unterlagen über Vormundschaften, Heiraten, Ehescheidungen und Erbschaften im ehemaligen Amt Wildenstein sämtliche Inventuren und Teilungen, ein Teil der Kaufprotokolle , sowie die Vormundschafts- und Pflegrechnungen an das Schultheißenamt Wildenstein extradiert. Obwohl die Nachfolger Stolls bemüht waren, den Ordnungszustand von Registratur und Archiv zu erhalten, scheint es schon bald zu Nachlässigkeiten bei der Aktualisierung des Aktenverzeichnisses gekommen zu sein. Unverzeichnet blieben nicht zuletzt die Zugänge aus dem Nachlaß der häufig nicht in Wildenstein lebenden Gutsherren. Endgültig zerstört wurde die Ordnung des Archivs offensichtlich in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts, als das Schriftgut während größerer Umbauarbeiten im Schloß mehrmals umgelagert werden mußte. Anfang des 20. Jahrhunderts nahm der Wildensteiner Pfarrer eine Neuordnung des Archivs in Angriff, die aber über erste Vorarbeiten nicht hinauslangte. Im Jahr 1939 sind erneut Ordnungsbemühungen nachzuweisen, die sich allerdings auf die listenmäßige Erfassung der Pergamenturkunden beschränkten. In den Wirren der Kriegs- und Nachkriegsjahre scheint das nur notdürftig untergebrachte Archiv nicht zuletzt durch das im Schloß untergebrachte Militär und Flüchtlinge weiter in Mitleidenschaft gezogen worden zu sein. In welchem Umfang damals Schriftgut entfernt oder vernichtet wurde, läßt sich heute kaum noch feststellen, zumal das Archiv auch in der Folgezeit nicht von Entfremdungen verschont geblieben ist. Zu den Verlusten aus der jüngeren Zeit zählt vor allem der größte Teil des Bestands an Pergamenturkunden.
Zur Ordnung und Verzeichnung des Archivs: Angesichts des unbefriedigenden Ordnungs- und Erschließungszustandes entschloß sich der Eigentümer des Archivs auf Anregung des Staatsarchivs Ludwigsburg kurzfristig, das gesamte Archiv mit Hilfe der Staatlichen Archivverwaltung ordnen und verzeichnen zu lassen. Finanzielle Zuschüsse durch den Eigentümer und den St. Georgenverein der Württembergischen Ritterschaft machten es möglich, daß die Verzeichnungsarbeiten im Januar 1992 aufgenommen werden konnten. Zur Durchführung der Erschließungsmaßnahme wurde das gesamte Schriftgut vorübergehend in das Staatsarchiv Ludwigsburg verlagert. Die angesichts des desolaten Ordnungszustands des Archivs zunächst durchzuführende Vorordnung der Archivalien sowie die Verzeichnung der Akten und Amtsbücher erfolgte zwischen Januar und Oktober 1992 durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter Reiner Ziegler unter Leitung von Dr. Peter Müller, der selbst die Regestierung der Urkunden, die Verzeichnung der Karten und Rechnungen sowie die Endredaktion des Findbuchs einschließlich der Anfertigung der Indices besorgte. An der Erschließung der Rechnungen war darüber hinaus der Werkstudent Jörg Seiler maßgeblich beteiligt. Da sich das in dem Anhang des 19. Jahrhunderts angelegte Repertorium für die gutsherrschaftliche Registratur zur Anwendung gekommene Littierungssystem für eine modernen Ansprüchen genügende Klassifizierung nicht eignete, wurde eine neue Gliederung für die Akten und Amtsbuchüberlieferung der Gutsverwaltung Wildenstein entworfen, die sich in den Grundzügen an einen um 1900 von dem Wildensteiner Pfarrer entworfenen Ordnungsplan anlehnt. Obwohl die Mediatisierung des Ritterguts im Jahr 1797, vor allem aber die Aufhebung des gutsherrschaftlichen Patrimonialgerichts nach dem Übergang an Württemberg im Jahr 1810 nicht ohne Auswirkungen auf die Überlieferungsstruktur geblieben ist, wurde bei der Ordnung des Bestands auf eine Aufteilung des Schriftguts in ältere (bis 1810) und jüngere Akten verzichtet. Gegen eine solche Aufteilung sprach vor allem die Kontinuiät der gutsherrschaftlichen Aktenführung, die durch eine Trennung in zwei Bestände zerstört worden wäre. Von den Akten und Amtsbüchern der Gutsverwaltung getrennt wurden bei der Neuordnung alle jene Unterlagen, die private und berufliche Angelegenheiten einzelner Gutsherren betreffen, sowie deren Handakten und persönliche Aufzeichnungen, die mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit aus deren Nachlaß stammen und zu keiner Zeit einen Bestandteil der Rentamtsregistratur bildeten. Da die Gutsbesitzer vor allem im 19. Jahrhundert zumeist gar nicht in Wildenstein ansässig waren, enthalten ihre Nachlässe nicht selten die Gegenüberlieferung zu dem im Rentamt verwahrten Schriftgut der Gutsverwaltung. Nicht den Papieren der Gutsherren zugeordnet wurden sämtliche Unterlagen, die Angelegenheiten der gesamten Familie, wie Heiraten, Begräbnisse, Erbschaften oder Vormundschaften, betreffen und nicht eindeutig dem schriftlichen Nachlaß eines Familienmitglieds zugewiesen werden konnten oder schon im alten Repertorium als Bestandteil der Rentamtsregistratur ausgewiesen sind. Sie sind in einer eigenen Gruppe innerhalb des Schriftguts der Gutsverwaltung zusammengefaßt worden. Die in das Archiv gelangte Überlieferung verschiedener Bevollmächtigter der Freiherren sowie der mit der Administration des oberpfälzischen Besitzes der Freiherren betrauten Lehnpröpste, wurde, da sie umfangmäßig kaum ins Gewicht fällt, zusammen mit einigen Vorakten anderer Stellen nicht von dem Schriftgut des Rentamts getrennt. Ihre abweichende Provenienz ist jeweils bei den Titelaufnahmen vermerkt. Aufgrund ihres großen Umfangs von den restlichen Akten und Amtsbüchern separiert und in einem eigenen Teilbestand zusammengefaßt wurde die umfangreiche Rechnungsüberlieferung. Diesem nicht angegliedert wurden lediglich die Revisionsbemerkungen sowie andere während der Rechnungsrevision angefallene Unterlagen. Der Teilbestand umfaßt neben den verschiedenen Serien der Wildensteiner Amtsrechnungen mit Beilagen, Diarien, Gültregistern und Abrechnungsbüchern auch die Abrechnungen über die Revenuen verschiedener Mitbesitzer des Ritterguts, Rechnungen über die Hoferschen Lehen in der Oberpfalz bzw. Pfalz-Neuburg sowie Abrechnungen über die zwischen 1885 und 1889 durchgeführten Baumaßnahmen am Schloß Wildenstein. Die Rechnungsüberlieferung des Ritterguts selbst setzt, von einigen Ausnahmen abgesehen, im Jahr 1662 mit der Inbesitznahme durch die Freiherren Hofer von Lobenstein ein und reicht mit nur wenigen Lücken bis zum Jahr 1918. Abhängig von den Besitzverhältnissen wurden zeitweise bis zu drei parallel laufende Rechnungsserien über das Rittergut bzw. Amt Wildenstein und die zugehörigen Besitzungen geführt. So liegt infolge einer Erbteilung aus dem Jahr 1679 für die Besitzungen in Neustädtlein und Rötlein zeitweise eine eigene Rechnungsserie vor. Diese beginnt 1685 und reicht zunächst bis 1734. Eine Lücke weist sie in den Jahren 1699 und 1715 auf, als sich beide Güter im Besitz der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach befanden. Die separate Abrechnung setzt 1806 erneut ein, als wiederum nach einem Erbfall getrennte Abrechnungen über den allodialen und den lehnsabhängigen Besitz des Ritterguts erstellt werden mußten. Bis 1848 liegt daher sowohl für Neustädtlein und Rötlein wie für die allodialen und lehnsabhängigen Teile der Besitzungen in Wildenstein und Gunzach jeweils eine eigene Rechnungsserie vor. In einem Kartenselekt zusammengefaßt wurden die aufgrund ihres Formats bereits in der Rentamtsregistratur separat verwahrten Karten und Pläne, bei denen es sich vorwiegend um Karten der gutsherrschaftlichen Waldungen handelt. Die in den Akten befindlichen Federzeichnungen und Federskizzen wurden in ihrem ursprünglichen Zusammenhang belassen und in Darin-Vermerken gesondert ausgeworfen. Sie sind über einen Spezialindex auch direkt greifbar. Von sämtlichen als Ausfertigung oder Abschrift erhaltenen Pergamenturkunden wurden Vollregesten angefertigt, die im ersten Teil des Findbuchs abgedruckt sind. Erfaßt wurden dabei auch einige Urkunden, deren Ausfertigungen vermutlich nie im Hoferschen Archiv gelegen haben dürften. Für die Drucklegung wurden die maschinenschriftlichen Findbücher, die in Kopie im Staatsarchiv Ludwigsburg und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart vorliegen, geringfügig überarbeitet und in einigen Teilen gekürzt. Gestrafft wurden vor allem die Titelaufnahmen zum Rechnungsbestand. Auf den Abdruck der in den maschinenschriftlichen Findbüchern aufgeführten Vorsignaturen wurde, abgesehen von den Urkunden, generell verzichtet. Das Hofer von Lobensteinsche Archiv Wildenstein umfaßt insgesamt 1572 Archivalieneinheiten (6 Urkunden, 717 Archivalieneinheiten Akten und Amtsbücher, 831 Archivalieneinheiten Rechnungen und 18 Karten) im Umfang von 25,8 lfd. Regalmetern.
Zugänge nach Drucklegung des Repertoriums: - Zugang 2010/051 (eingegangen 21.06.2010 als Schenkung von Hasso von Haldenwang): U 13, 14, 17, 18, 20, 25, 26, 31, 32, 35, 37-39, 42, 44, 47, 48, 52-63; R 832-841; Bü 718-761 - Zugang 2015/072 (eingegangen 04.05.2015 durch Ankauf): U 24, R 842, Bü 762-767 sowie Einbände zu R 1 und R 4 - Zugang 2015/117 (eingegangen 06.10.2015 als Schenkung von Hasso von Haldenwang): U 7, 12
Literaturauswahl: Alberti, Otto von: Württembergisches Adels- und Wappenbuch. 2 Bde. Stuttgart 1899-1916. Beschreibung des Oberamts Crailsheim. Hrsg. vom Königl. Statistisch-topographischen Bureau. Stuttgart 1884. Cast, Fr.: Historisches und genealogisches Adelsbuch des Königreichs Württemberg. Stuttgart 1839. Genealogisches Handbuch des Adels. Bd. 30. Freiherrliche Häuser Reihe A. Bd. V. Limburg 1963. Grimm, Karl-Heinz: Beiträge zur Genealogie der Freiherren Hofer von Lobenstein. In: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde 13 (1969/1973) S. 99-103. König, Hans-Joachim: Die Geschichte der Gemeinde Wildenstein. In: Ellwanger Jahrbuch 27 (1967/1968) S. 201-289. Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Hrsg. von der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. 8 Bde. Stuttgart 1974-1983. Der Landkreis Crailsheim. Kreisbeschreibung. Hrsg. vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg in Stuttgart. Gerabronn 1953. Neues Allgemeines Deutsches Adels-Lexikon. Hrsg. von Ernst Heinrich Kneschke. 9 Bde. Leipzig 1859-1870.
Abkürzungen: abg. abgegangen
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Ausf. Ausfertigung
Ausst. Aussteller
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Bl. Blatt
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begl. beglaubigt(e)
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besch. beschädigt
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ders. derselbe
Fasz. Faszikel
fl. Gulden
geb. geborene
geb. gebunden
gedr. gedruckt
gef. gefertigt
kol. koloriert(e)
masch. maschinenschriftlich
Maßst. Maßstab
nördl. nördlich
Nr. Nummer
o. ohne
Pap. Papier
Perg. Pergament
Qu. Quadrangel
Rv(e). Rückvermerk(e)
S. Seite
s.a. siehe auch
Schr. Schriftstück(e)
sog. sogenannt
Sg. Siegel
Sr. Siegler
südl. südlich
südwestl.
u.a. unter anderem
v.a. vor allem
Verf. Verfasser
vermutl. vermutlich
versch. verschiedene
vgl. vergleiche
Vorsign. Vorsignatur
westl. westlich
- Bestandssignatur
-
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 19
- Umfang
-
38 Urkunden, 767 Akten und Amtsbücher, 842 Rechnungen, 18 Karten und Pläne (30,4 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Deposita, nichtstaatliche Archive und Nachlässe >> Deposita
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Peter Müller, Reiner Ziegler: Archiv der Freiherren Hofer von Lobenstein Schloss Wildenstein (= Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg Band 21), 1994
- Bestandslaufzeit
-
1461-1956
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- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
13.11.2025, 14:40 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1461-1956