Bestand
Landesamt für die Wiedergutmachung: Einzelfallakten (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Einzelfallakten zur Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts (Aktenzeichen EK)
Wiedergutmachung und
Rückerstattung nach 1945: Terminologie, Rechtsgrundlagen und
Organisation: Der Begriff "Wiedergutmachung" bezeichnet mehrere sich
ergänzende, aber doch voneinander zu unterscheidende Handlungsfelder
deutscher Nachkriegspolitik: - die Rückerstattung oder Entschädigung
entzogener materieller Vermögenswerte der NS-Verfolgten; - die
individuelle Entschädigung für die an die Person gebundenen Verluste
und für die Vereitelung von Lebensmöglichkeiten: Schäden an Leib,
Leben, Gesundheit, Freiheit, in der Berufsausbildung und im
beruflichen Fortkommen; - globale Abkommen sowohl des Bundes als auch
einzelner Bundesländer mit anderen Staaten über die Entschädigung von
NS-Unrecht auf deren Gebiet bzw. zu Lasten von deren Staatsbürgern
bzw. entsprechende Globalabkommen mit NS-Opferverbänden, z.B. das
Luxemburger Abkommen mit Israel und der Claims Conference 1953, die
Abkommen mit mehreren westeuropäischen Staaten um 1960 und nach der
deutschen Wiedervereinigung 1990 mit mehreren osteuropäischen Ländern,
die Entschädigungsregelung für Zwangsarbeiter im Rahmen der Stiftung
"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" um das Jahr 2000 u.a.m. Die
Akten des vorliegenden Bestandes 480 Landesamt für die
Wiedergutmachung betreffen den zweiten der vorgenannten Bereiche, den
man als den zentralen und wichtigsten bezeichnen muss. Akten über die
Verwaltung und Rückerstattung geraubter Vermögenswerte sind im
Generallandesarchiv Karlsruhe vor allem im Bestand 276-1 (Schlichter
für Wiedergutmachung) sowie in der Beständegruppe 508
(Oberfinanzdirektion Karlsruhe) vorhanden. Die Konferenz von Jalta im
Februar 1945 hatte festgelegt, dass Deutschland Entschädigung leisten
sollte für die Kriegszerstörungen und für die Verfolgungsmaßnahmen aus
rassischen, religiösen und politischen Gründen. Unmittelbar nach
Kriegsende ging es aber zuvorderst darum, akute Notstände zu lindern.
Die Fürsorge für NS-Opfer in Baden war in den ersten Monaten nach
Kriegsende Sache kommunaler Stellen auf Stadt- und Landkreisebene
sowie von nicht-staatlichen Verbänden und Interessenvertretungen und
bewegte sich organisatorisch im Rahmen des allgemeinen Wohlfahrts- und
Fürsorgewesens. Der Aufbau eines eigenständigen, überörtlich
angelegten Verwaltungszweiges speziell für die NS-Opferentschädigung
in staatlicher Regie begann in Württemberg-Baden mit dem "Gesetz Nr.
133 über die Bildung und vorläufige Verwendung eines Sonderfonds zum
Zwecke der Wiedergutmachung" vom 13. Juni 1946. Mit diesem Gesetz
wurde ein staatlicher Sonderfonds gebildet, aus dem Zahlungen an
NS-Verfolgte geleistet wurden, die als Vorschuss auf spätere
endgültige Wiedergutmachungsleistungen angerechnet wurden. Beantragt
werden mussten die Leistungen bei den Landräten. Auf zentraler Ebene
gab es ein Referat Wiedergutmachung beim Stuttgarter Innenministerium,
das später zu einem Amt für Wiedergutmachung verselbständigt wurde.
Durch die Verordnung Nr. 162 des Staatsministeriums über den Aufbau
der Wiedergutmachungsbehörden vom 14. Juni 1947 wurde die
Zuständigkeit für die Wiedergutmachung vom Innen- in das Justizressort
überführt. Beim Justizministerium in Stuttgart wurde als Nachfolger
des Amts für Wiedergutmachung eine Abteilung Wiedergutmachung
gebildet, die fortan die Betreuung der NS-Verfolgten übernahm. In der
Karlsruher Nebenstelle des Stuttgarter Justizministeriums wurde eine
Landesbezirksstelle für die Wiedergutmachung eingerichtet, die für den
Landesbezirk Baden zuständig war. Damit traten staatliche Zahlungen an
NS-Opfer an die Stelle der kommunalen Leistungen und ging die
administrative Zuständigkeit in die Hände eines eigens dafür
gebildeten staatlichen Verwaltungszweigs über. Detaillierte
gesetzliche Grundlagen für die Tätigkeit der
Wiedergutmachungsverwaltung wurden erst ab 1949 gelegt. Das erste
Entschädigungsgesetz für Württemberg-Baden wurde am 16. August 1949
durch den Länderrat der US-Zone beschlossen und rückwirkend ab April
1949 in Kraft gesetzt: "Gesetz Nr. 951 zur Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz)". Dieses
Gesetz galt als vorbildlich und setzte Maßstäbe für alle späteren
Landes- und Bundesgesetze. Als NS-Opfer galt, wer aus Gründen der
Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt worden war und
dabei Schaden an Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen oder
im wirtschaftlichen Fortkommen genommen hatte. Auf Bundesebene erging
die erste gesetzliche Regelung am 18. September 1953 mit dem sog.
ersten Bundesentschädigungsgesetz (Bundesergänzungsgesetz, in Kraft
1.10.1953), doch erst mit dem (zweiten) Bundesentschädigungsgesetz vom
29. Juni 1956 traten die zuvor ergangenen Ländergesetze außer Kraft.
Den gesetzgeberischen Abschluss brachte 1965 das
Bundesentschädigungs-Schlussgesetz. In den Folgejahren kam es
wiederholt zu Nachbesserungen durch die Ausdehnung des Kreises der
Leistungsberechtigten auf Menschen, die ursprünglich nicht erfasst
waren, z.B. Zwangsarbeiter, Homosexuelle, Sinti und Roma,
Zwangssterilisierte, und durch die Einrichtung von Härtefonds. Nach
der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde zum 1. Juli 1952 die
Wiedergutmachungsabteilung der Karlsruher Nebenstelle des
Justizministeriums mit der dortigen Landesbezirksstelle zum Landesamt
für die Wiedergutmachung zusammengelegt. Landesämter für die
Wiedergutmachung gab es im neu gegründeten Baden-Württemberg zunächst
in jedem der vier Regierungsbezirke. Zum 1. Oktober 1960 wurde das
Landesamt für die Wiedergutmachung in Freiburg zur Außenstelle des
Karlsruher Amtes. Die Außenstelle Freiburg wurde zum 1. April 1961
aufgehoben. Die Karlsruher Wiedergutmachungsbehörde wurde 1969
aufgelöst und ihre Aufgaben dem Landesamt für die Wiedergutmachung
Baden-Württemberg in Stuttgart übertragen. Im Jahr 1992 wurde auch
diese Behörde aufgelöst. Die verbliebenen
Wiedergutmachungsangelegenheiten übernahm die Wiedergutmachungsstelle
beim Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach.
Überlieferungsgeschichte: Ab
1969 war das Landesamt für die Wiedergutmachung Stuttgart die einzig
verbliebene Mittelbehörde. Weil ihr nicht genügend Registraturraum zur
Verfügung stand, wurde dem Landesamt für die übernommenen Altakten der
aufgelösten Wiedergutmachungsämter Karlsruhe und Freiburg
(Aktenzeichen "EK" und "EF") Magazinkapazität im Generallandesarchiv
angeboten. Somit wurden die Wiedergutmachungsakten für ganz Baden zwar
im Generallandesarchiv eingelagert, die Verwaltung der Akten oblag
aber weiterhin den Mitarbeitern des Landesamts für die
Wiedergutmachung in Stuttgart. Nach einer Organisations- und
Wirtschaftlichkeitsüberprüfung beim Landesamt empfahl der Rechnungshof
Baden-Württemberg im Dezember 1988, eine förmliche Abgabe der Akten an
die Archivverwaltung in die Wege zu leiten. Eine vertragliche
Vereinbarung über die im Generallandesarchiv liegenden Akten wurde am
23.10/4.11.1991 unterzeichnet. Seit diesem Moment sind die Akten als
Archivgut ausschließlich vom Generallandesarchiv Karlsruhe betreut
worden. 1995 wurden ca. 250 lfd. m Akten des Wiedergutmachungsamtes
Freiburg (Aktenzeichen "EF") an das Staatsarchiv Freiburg abgegeben.
Nicht wenige Akten - schätzungsweise eine vierstellige Zahl - des
ehemaligen Landesamts für die Wiedergutmachung Karlsruhe befinden sich
noch bei dessen Nachfolgebehörde, der Wiedergutmachungsstelle beim
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg in Fellbach.
Sie sollen nach und nach an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgeben
werden, sobald sie dort für die laufenden Geschäfte nicht mehr
benötigt werden. Diese Nachträge werden in das vorliegende Findmittel
je nach Anfall eingearbeitet.
Erschließung: Die Karlsruher
Entschädigungsakten wurden ca. 1987/88 durch das Landesamt für die
Wiedergutmachung in einer Datenbank erfasst. Die Grundlage für die
Datenerfassung bildete eine vom Landesamt geführte Kartei zu den
Akten, die uneinheitlich strukturiert war, was die Übertragung im
Einzelfall recht kompliziert machen konnte. Die Datenerfassung stellte
eine bis heute eindrucksvolle organisatorische Leistung dar, erfolgte
aber auf dem damaligen Stand der Technik. Die Längen der Datenfelder
waren für heutige Verhältnisse eng begrenzt, was dazu führte, dass
lange Personennamen und Ortsnamen nur verkürzt erfasst werden konnten.
Umlaute, Sonderzeichen wie z.B. "ß", und diakritische Zeichen konnten
nicht dargestellt werden. Weil viele Karteikarten per Hand geschrieben
waren, kam es zu Lesefehlern bei der Übertragung. Die Großbuchstaben
"I" und "J" wurden häufig verwechselt. Viele Akten wurden unter
identischen Aktenzeichen, aber unter verschiedenen Namen mehrfach
erfasst, nämlich dann, wenn der Antragsteller auf Wiedergutmachung
eine andere Person war als der Verfolgte oder wenn der Name durch
Eheschließung oder aus verfolgungsbedingten persönlichen Gründen
geändert wurde. Umgekehrt wurden Wiedergutmachungsanträge, die auf
juristische Personen lauteten, nur teilweise in die Datenbank
aufgenommen (offenbar nur jüdische juristische Personen, diese
zumindest großteils). Nach der Aktenübernahme durch das
Generallandesarchiv wurden diesem nicht die Erschließungsdaten,
sondern ein Papierausdruck als Findmittel übergeben. Im Jahr 2011
wurde das Papierfindmittel digitalisiert, per OCR-Software bearbeitet
und in die Erschließungssoftware ScopeArchiv importiert. Erst jetzt
zeigte sich das Ausmaß der technisch bedingten Defizite in der
Datenbank der 1980er Jahre: Mehrfachvergaben identischer Aktennummern,
Lücken in der Nummernfolge, verkürzte Namensangaben aufgrund der
Feldlängenbeschränkungen, Verschreibungen und unvermeidbare Irrtümer
aufgrund der Datenmenge. Hinzu kam ein weiteres, seit vielen Jahren
bekanntes Problem. Sehr viele Akten waren zwar in der Datenbank
verzeichnet, waren bzw. sind aber nach wie vor im Bestand nicht
vorhanden, weil sie entweder mit anderen Akten zusammengelegt oder an
andere Wiedergutmachungsämter abgegeben worden waren - vor allem aber,
weil sie in die laufende Registratur des Stuttgarter
Wiedergutmachungsamts und von dort in die Registratur des Landesamts
für Besoldung und Versorgung übernommen worden waren. Die
Erschließungsdaten alleine ergaben also kein vollständiges Bild über
die tatsächlich im Generallandesarchiv Karlsruhe vorhandenen
Unterlagen. Aus diesem Grund war es unerlässlich, einen Abgleich
zwischen den Daten und den vorhandenen Akten vorzunehmen. Dabei wurden
die aus dem Altfindmittel übernommenen Grunddaten (Aktennummer, Nach-
und Vornamen, Geburtsdaten) so weit wie möglich ergänzt um: -
Sterbedaten, - so weit möglich: Geburtsorte (die Geburtsorte sind oft
aus den Antragsformularen auf Wiedergutmachung ersichtlich, die
Wohnorte hätten dagegen durch eine Analyse der Akten ermittelt werden
müssen, was aufgrund der Aktenmenge nicht leistbar war), -
Umfangsangaben (eine Akte kann aus wenigen Blättern, aber auch aus
mehreren Aktenheften bestehen), - Laufzeiten, - Verweisungen auf mit
dem jeweiligen Fall verwandte Akten, soweit das auf den Aktendeckeln
angegeben war, - Hinweise auf besondere Dokumentationsformen in den
Akten, etwa Fotos und Pässe, - Namen der Antragsteller, falls
abweichend von den Namen der Verfolgten. Auf dieser Grundlage kann im
elektronischen Findmittel nicht nur nach den Namen der Verfolgten,
sondern auch der Antragsteller und nach Geburtsorten recherchiert
werden. Zusammen mit der vom Bundesarchiv erstellten Datenbank der
jüdischen Residenten im Deutschen Reich, aus der sich die Wohnorte der
Verfolgten ermitteln lassen, sind damit erstmals ortsbezogene
Forschungen in den Karlsruher Wiedergutmachungsakten möglich. Bei der
Erschließung wurden die vorarchivischen Bestellnummern der Akten
beibehalten; es wurde also keine Neusignierung vorgenommen. Weil die
vorarchivischen Bestellnummern identisch sind mit dem numerischen Teil
der alten Aktenzeichen (EK plus laufende Nummer von 1 bis 36245),
bleibt so die Verzahnung mit den Akten anderer Behörden ohne
Hinzuziehen einer Konkordanz gewahrt. Die beim Abgleich der
vorhandenen Akten mit den konvertierten Erschließungsdaten
festgestellten Lücken in der Nummernfolge wurden dokumentiert, aber
ansonsten so belassen und nicht neu belegt, weil die Ursachen für
diese Lücken nicht immer bekannt sind. Mit Sicherheit dauerhaft
unbelegt ist die Aktenzeichengruppe EK 15479-20000. Die übrigen Lücken
können durchaus durch künftige Nachlieferungen von Akten durch das
Landesamt für Besoldung und Versorgung noch geschlossen
werden.
Abgrenzung zum Bestand 480-1:
Das alte Einlieferungsverzeichnis des Landesamts für die
Wiedergutmachung aus den späten 1980er Jahren beinhaltete auch ca.
1200 Eintragungen mit EK-Nummern im 66000-er und über 2600
Eintragungen im 70000-er Bereich. Bei den 66000er-Nummern handelt es
sich um zumeist dünne Vorgänge des Aktenzeichens "AR" (Allgemeine
Register?), die jahrgangsweise in Aktenordnern abgelegt und innerhalb
dieser mit einer laufenden Nummer versehen waren, die mit jedem Jahr
jeweils neu mit 1 begann; die laufenden Nummern lt.
Einlieferungsverzeichnis waren also nicht auf die Akten übertragen
worden und diese somit unbenutzbar. Inhaltlich handelt es bei den
AR-Akten um allgemeine Korrespondenz in
Wiedergutmachungsangelegenheiten und um Anträge von Menschen, die nach
den damals geltenden gesetzlichen Regelungen nicht als NS-Opfer
anerkannt waren, z.B. Sinti und Roma oder Zwangsterilisierte. Eine
nicht rekonstruierbare Zahl von AR-Akten wurde durch das Landesamt für
die Wiedergutmachung im Zuge der Antragsbearbeitung aus den AR-Ordnern
entnommen und den EK-Akten beigeheftet, d.h. dass die Eintragungen im
alten Findmittel in vielen Fällen obsolet waren. Ein relativ großer
Rest von AR-Akten blieb aber bestehen. Die Akten im 70000-er Bereich
sind Akten der Aktenzeichengruppe "EKSO" (Entschädigungsakten
Karlsruhe Sozialversicherung) und betreffen
Wiedergutmachungsleistungen im Bereich der Sozialversicherung. Die
große Masse der EKSO-Akten wurde noch in ihrer kurrenten Zeit beim
Landesamt für die Wiedergutmachung aufgelöst, den betreffenden
EK-Akten zugeordnet und bekam neue EK-Nummern. Nur ein ganz geringer
Rest blieb bestehen. Die meisten Eintragungen im alten
Einlieferungsverzeichnis im 70000-er Bereich hatten also keine reale
Entsprechung im Aktenbestand. Bei der Verzeichnung der
Wiedergutmachungsakten wurden die AR-Akten und die wenigen
verbliebenen EKSO-Akten aus Bestand 480 herausgelöst und zu einem neu
gebildeten Bestand 480-1 formiert. Das war aus strukturellen Gründen
notwendig, weil für diese Akten im Gegensatz zu den EK-Akten mit ihrer
seit jeher vorhandenen laufenden Durchzählung neue Bestellnummern
vergeben werden mussten. Eine Belassung im Bestand 480 unter
Fortzählung der Bestellnummern ab der letzten vergebenen Nummer im
Bestand 480 war nicht möglich, weil nicht bekannt war, mit welchen
Nachträgen von Wiedergutmachungsakten noch zu rechnen war (s. oben
Überlieferungsgeschichte). Der Bestand 480-1 nahm außerdem die wenigen
im Generallandesarchiv vorhandenen Generalakten des Landesamts für die
Wiedergutmachung auf, die ohne Verzeichnis eingeliefert worden waren.
Außerdem wurde die Gesamtkartei der verhandelten Fälle, die die
Grundlage für die Ersterfassung durch das Landesamt für die
Wiedergutmachung in den 1980er Jahren gebildet hatte, in den Bestand
480-1 integriert.
Hinweise auf verwandte Bestände
im Generallandesarchiv Karlsruhe (Auswahl): Überlieferung zu den
Verfolgungsmaßnahmen im "Dritten Reich" und zum Umgang damit nach 1945
gibt es im Generallandesarchiv neben den Wiedergutmachungsakten vor
allem, aber bei weitem nicht nur, in folgenden Beständen und
Beständegruppen: 1. "Arisierung" von Vermögenswerten im Besitz von
Juden: - 237 Zugang 1967-19 Bad. Finanzministerium - Beständegruppe
417 Finanzämter 2. Rückerstattung von entzogenen Vermögen: - 276-1
Schlichter für Wiedergutmachung - Beständegruppe 508
Oberfinanzdirektion 3. Auswanderung von Juden im Nationalsozialismus:
- Bestand 330 Polizeipräsidium Karlsruhe 4. Verfolgung und
Wiedergutmachung im Bereich der Justiz: - 507 Sondergericht Mannheim -
234 Justizministerium - Beständegruppe 309 Staatsanwaltschaften,
insbes. 309 Zugang 1987-54 Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe -
Beständegruppe 243 Landgericht Karlsruhe: Klagen in
Wiedergutmachungsverfahren nach 1945 - Justizvollzugsanstalten 5.
Polizeiliche Verfolgung von politisch unliebsamen Personengruppen,
Entrechtung der Juden: - detaillierte Nachweise in der Überlieferung
der Bezirks- und Landratsämter. Karlsruhe, im Dezember 2014 Dr. Martin
Stingl
Literaturhinweise (Auswahl):
Brodesser, Herrmann-Josef u.a.: Wiedergutmachung und
Kriegsfolgenliquidation: Geschichte - Regelungen - Zahlungen, München
2000. Franjic, Silvija: Die Wiedergutmachung für die Opfer des
Nationalsozialismus in Baden 1945-1967. Von der moralischen
Verpflichtung zur rechtlichen Pflichtübung, Frankfurt a.M. u.a. 2006.
Zugleich Diss. phil. Karlsruhe 2005. Goschler, Constantin:
Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des
Nationalsozialismus 1945-1954, München 1992. Goschler, Constantin:
Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte
seit 1945. Göttingen 2005. Hockerts, Hans Günter: Wiedergutmachung in
Deutschland 1945-1990. Ein Überblick. In: Aus Politik und
Zeitgeschichte 63 (2013), S. 15-22 (im gleichen Heft mehrere andere
Beiträge zum Thema).
- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 480
- Umfang
-
31469 Archivalieneinheiten in ca. 100.000 Einzelheften (Nr. 1-36245; Stand: September 2024)
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Wiedergutmachung
- Bestandslaufzeit
-
(1901-) 1945-2021
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- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1901-) 1945-2021