Urkunden
Mainz, 1625.07.13. (Richter Hettisch). Eheabrede zwischen dem B. und Biersieder Nikolaus Kistener und Margreth, Ww. des Hans Sulz: Beide bringen all ihren Besitz in die Ehe. Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, die halbe Errungenschaft und 400 fl. aus seiner Nahrung. Stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft, 400 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Jakob Spengler, Arnold Wilhelmi; 2) für sie: Valentin Sulz, Hans Blum, Hans Georg Lauf und Ludwig Guetihar.
- Reference number
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U / 1625 Juli 13 (in 5 / 28)
- Formal description
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In 5 / 28, fol. 40 r.
- Context
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Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
- Holding
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Urkundenbestand
- Date of creation
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13.07.1625
- Other object pages
- Provenance
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Stadtgericht Mainz
- Last update
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23.05.2025, 9:30 AM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 13.07.1625
Other Objects (12)

Mainz, 1626.08.22. (Richter Hettisch). Eheberedung zwischen Hans Hänlein und Maria Magdalena .... Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so vermacht er ihr 100 fl., ihr Zubringen, 1/3 der Errungenschaft. Stirbt sie zuerst, so behält er aus ihrer Nahrung 50 fl., ferner sein Zubringen und 2/3 der Errungenschaft. Z.: 1) Für ihn: Nikolaus Gunser, Seiler, Nikolaus Koch, Buchbinder; 2) für sie: Matthes Pfeyffer, Bäcker, Schwestersohn der Hochzeiterin, und Johann Hartman, Pedell.

Mainz, 1623.05.14. (Richter Hettisch). Eheberedung zwischen dem B. und Kärcher Balthasar Schwann und Judith, nachgelassener Tochter des B. und Schneiders Georg Herzog, nunmehr angenommenen Tochter Georg Dretzßlers: Er bringt in die Ehe sein Veermögen, sie ihr Voraus und ihre Mitgift (gleich den andern Geschwistern). Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 200 fl. aus seiner Nahrung. Stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die Hälfte der Errungenschaft und 100 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: Georg Drexler, Hilarius Herzog und Melchior Peter.

Mainz, 1625.10.16. (Richter Hettisch). Eheabrede zwischen Heinrich Draißer, B. und Kürschner, und Agnes, Ww. des B. und Kürschners Matthes Negelsbach: Er bringt in die Ehe sein Schwertteil, sie ihre Nahrung. Sein Töchterlein Anna Christina hat ihr mütterliches Erbteil zugesprochen erhalten. Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 200 fl. B. aus seiner Nahrung. Stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 200 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Hans Korner und Jost Ritter; 2) für sie: Hans Negelsbach und Johann Martini.

Mainz, 1625.09.21. (Richter Hettisch). Eheabrede zwischen Konrad Windt, Benderhandwerks, von Weißkirchen im Rheingau im Amt Steinheim, und Katharina, nachgelassenen Tochter Andreas Kremers: Er bringt in die Ehe sein väterliches Erbteil (das die Mutter jedoch noch genießt). Für den Fall, da die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, 2/3 der Errungenschaft und 200 fl. aus seiner Nahrung; stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 200 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Wendel Offenstein und Anton Peußel; 2) für sie: Der Pleban von St. Ignaz Herr Tiburtius Plank, Michael Herzog, Schultheiß zu Weilbach, und Andreas Klebach.

Mainz, 1626.04.26. (Richter Hettisch). Eheberedung zwischen dem B. und Handelsmann Klaus Lehum und Ursula, Ww. des Wardeins und Goldschmieds Wolf Palmen: Beide bringen in die Ehe alle ihren Besitz. Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 300 fl. B. aus seiner Nahrung. Stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 300 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Johann Heck, Faktor, und Nikolaus Kaub, Salzschreiber, beide des Rats, und Johann Simon, Wirt zum Bock; 2) für sie: Michael Lanz, Krahnenmeister, M. Nikolaus Gerhardi und Matthes Knor, Bäcker.
![Mainz, 1625.07.12. (Richter Hettisch). Eheabrede zwischen dem B. und Zimmermann Georg Scheurer und Anna, Ww. Jakob Planers, kurmainzischen Musikanten: Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, genannte Kleinodien, und die Kleidung seiner vorigen Frau, ferner 1/3 der Errungenschaft und 200 fl. aus seiner Nahrung. Stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen das zum Leib Gehörige, 2/3 der Errungenschaft und 50 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: Hans Schortman und Paulus Müller. Geschehen nachmittags in seinem Haus, vor P. Riehelius, Prior der Karmeliter und Pfarrverwalter von St. Christoph, Georg Mentzenhen, Michael Deß, Kaufhaus[knecht], Sebastian Schnürer, Zimmermann, Hans Loher und Hans Wolfart, Büchsenmacher.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Mainz, 1625.07.12. (Richter Hettisch). Eheabrede zwischen dem B. und Zimmermann Georg Scheurer und Anna, Ww. Jakob Planers, kurmainzischen Musikanten: Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, genannte Kleinodien, und die Kleidung seiner vorigen Frau, ferner 1/3 der Errungenschaft und 200 fl. aus seiner Nahrung. Stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen das zum Leib Gehörige, 2/3 der Errungenschaft und 50 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: Hans Schortman und Paulus Müller. Geschehen nachmittags in seinem Haus, vor P. Riehelius, Prior der Karmeliter und Pfarrverwalter von St. Christoph, Georg Mentzenhen, Michael Deß, Kaufhaus[knecht], Sebastian Schnürer, Zimmermann, Hans Loher und Hans Wolfart, Büchsenmacher.
