Bestand
Badisches Innenministerium (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Das Innenministerium wurde im Jahre 1808 gegründet.
Ihm unterstanden die Generalstudien-, die Sanitäts- und die
Staatsanstaltenkommission. Nach den Umorganisationen der Jahre 1809
und 1812 war das 1. Departement für die Bereiche Landeshoheit, Polizei
und Ökonomie zuständig, das 2. Departement aber für die evangelischen
und katholischen Kirchenangelegenheiten, die in jeweiligen
Kirchensektionen behandelt wurden. Nach einer nur kurzfristigen
Verbindung mit dem Justizministerium 1854-1859 wurden die
wirtschaftlichen Kompetenzen dem 1860 eingerichteten
Handelsministerium zugewiesen, das aber 1881 schon wieder aufgelöst
wurde. Zum Ausgleich für den so zurückgewonnenen Geschäftsbereich
wurde nun die Zuständigkeit für Kultus, Unterricht, Wissenschaft und
Künste an das Justizministerium übertragen. Die Abspaltung eines
Arbeitsministeriums im Jahre 1919 dauerte nur bis 1924 an.
Einen nicht zu ersetzenden Verlust für die Überlieferung aus der
ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutet die Kriegszerstörung des
Innenministeriums im Jahre 1945, bei der auch die Registratur
vernichtet wurde.
Inhalt und Bewertung
Für das 19. Jahrhundert ist besonders auf die Akten
der Badischen Ausgleichskommission für die Kriegskosten 1848/49 und
die Zentralstelle des Landwirtschaftlichen Vereins hinzuweisen, zudem
auf die Landeskreditanstalt und für den 2. Weltkrieg auf die Erfassung
der Fliegerschäden. Einen bedeutenden Platz nehmen die Unterlagen zu
Stiftungen aller Art ein.
Überlieferungsgeschichte: Das
Innenministerium wurde im Jahre 1808 gegründet. Ihm unterstanden die
Generalstudien-, die Sanitäts- und die Staatsanstaltenkommission. Nach
den Umorganisationen der Jahre 1809 und 1812 war das 1. Departement
für die Bereiche Landeshoheit, Polizei und Ökonomie zuständig, das 2.
Departement aber für die evangelischen und katholischen
Kirchenangelegenheiten, die in jeweiligen Kirchensektionen behandelt
wurden. Nach einer nur kurzfristigen Verbindung mit dem
Justizministerium 1854-1859 wurden die wirtschaftlichen Kompetenzen
dem 1860 eingerichteten Handelsministerium zugewiesen, das aber 1881
schon wieder aufgelöst wurde. Zum Ausgleich für den so
zurückgewonnenen Geschäftsbereich wurde nun die Zuständigkeit für
Kultus, Unterricht, Wissenschaft und Künste an das Justizministerium
übertragen. Die Abspaltung eines Arbeitsministeriums im Jahre 1919
dauerte nur bis 1924 an. Einen nicht zu ersetzenden Verlust für die
Überlieferung aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutet die
Kriegszerstörung des Innenministeriums im Jahre 1945, bei der auch die
Registratur vernichtet wurde.
Bearbeitung: Die bisherige
Zettelkartei wurde im Rahmen eines DFG-Projekts 2012 digitalisiert.
Dabei wurden die Titelaufnahmen überprüft, ggf. ergänzt und neu
geordnet. Das bisherige Bandrepertorium zu den Fliegerschäden des
Zweiten Weltkriegs (1984) und das Sachthematische Inventar zur
Zentralstelle des Landwirtschaftlichen Vereins (1990) wurden in das
Findmittel eingearbeitet.
- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 236
- Umfang
-
29.710 Akten (Nummernbereich 1-29709)
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Inneres, Soziales und Umwelt >> Badisches Innenministerium
- Indexbegriff Ort
-
Karlsruhe KA; Ministerium des Innern
- Bestandslaufzeit
-
[1561] 1803-1945 [1947, 1964]
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- [1561] 1803-1945 [1947, 1964]