Tektonik
Rentereien
Laufzeit: 1514, 1517,
1531-1889
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1531-1889
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1531-1889
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1531-1889
Geschichte des
Bestandsbildners: Für das 19. Jahrhundert beruht die
Abgrenzung der Rentereibezirke auf dem Organisationsedikt vom
29. Juni 1821. Das Organisationsedikt vom 29.6.1821 sollte
spätestens am 1. Januar 1822 in Kraft treten; bis dahin
mussten alle Behörden in ihren Wirkungskreis eingewiesen
sein. Eine Verordnung vom 30.8.1821 machte die neue
Gebietseinteilung bekannt und schließlich wurde durch ein
Ausschreiben des Staatsministeriums vom 14.11.1821 der
Dienstantritt der neuen Gerichts- und Verwaltungsbehörden für
den 1.1.1822 endgültig festgesetzt.
Als
Unterbehörden waren die Rentereien für die Erhebung und
Berechnung der direkten und indirekten Steuern, der
herrschaftlichen Zinsen und Gefälle, der Forst-, Jagd- und
Fischereigelder, der Sporteln und Strafgelder sowie für die
Eintreibung der Rückstände zuständig. Die Eintreibung und
Berechnung vor Ort erfolgte z.T. durch Ortserheber. Die
vereinnahmten Gelder wurden an die Kammerkasse der Provinz
abgeführt. Diese Zuständigkeiten blieben bis zur Auflösung
des Kurfürstentums im Jahre 1866 im wesentlichen bestehen.
1869 wurden die Rentereien aufgelöst; an ihre Stelle traten
die Steuerkassen und Domänenrentämter.
Geschichte des
Bestandsbildners: Für das 19. Jahrhundert beruht die
Abgrenzung der Rentereibezirke auf dem Organisationsedikt vom
29. Juni 1821. Das Organisationsedikt vom 29.6.1821 sollte
spätestens am 1. Januar 1822 in Kraft treten; bis dahin
mussten alle Behörden in ihren Wirkungskreis eingewiesen
sein. Eine Verordnung vom 30.8.1821 machte die neue
Gebietseinteilung bekannt und schließlich wurde durch ein
Ausschreiben des Staatsministeriums vom 14.11.1821 der
Dienstantritt der neuen Gerichts- und Verwaltungsbehörden für
den 1.1.1822 endgültig festgesetzt.
Als
Unterbehörden waren die Rentereien für die Erhebung und
Berechnung der direkten und indirekten Steuern, der
herrschaftlichen Zinsen und Gefälle, der Forst-, Jagd- und
Fischereigelder, der Sporteln und Strafgelder sowie für die
Eintreibung der Rückstände zuständig. Die Eintreibung und
Berechnung vor Ort erfolgte z.T. durch Ortserheber. Die
vereinnahmten Gelder wurden an die Kammerkasse der Provinz
abgeführt. Diese Zuständigkeiten blieben bis zur Auflösung
des Kurfürstentums im Jahre 1866 im wesentlichen bestehen.
1869 wurden die Rentereien aufgelöst; an ihre Stelle traten
die Steuerkassen und Domänenrentämter.
Korrespondierende
Archivalien: Bestand 45 Oberfinanzkammer Kassel
Korrespondierende
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Korrespondierende
Archivalien: Bestände 192 Steuerkassen
Korrespondierende
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Korrespondierende
Archivalien: Bestände 23 c Ämter, Oberämter und
Reservatenkommissare
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Reservatenkommissare
Korrespondierende
Archivalien: Bestand 86 Hanauer Nachträge
Korrespondierende
Archivalien: Bestand 86 Hanauer Nachträge
Korrespondierende
Archivalien: Bestände 185 Domänenrentämter
Korrespondierende
Archivalien: Bestände 185 Domänenrentämter
Korrespondierende
Archivalien: Bestand 41 Finanzministerium
Korrespondierende
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Korrespondierende
Archivalien: Bestand 40 Hessische Kammer
Korrespondierende
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Korrespondierende
Archivalien: Bestand 43 Hauptstaatskasse
Korrespondierende
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Korrespondierende
Archivalien: Bestände 46 Finanzkammern
(-deputationen)
Korrespondierende
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(-deputationen)
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Fachverwaltungen >> Finanzen >> Rentereien und Teichmeistereien
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Korrespondierende Archivalien: Bestände 192 Steuerkassen
Korrespondierende Archivalien: Bestände 23 c Ämter, Oberämter und Reservatenkommissare
Korrespondierende Archivalien: Bestand 86 Hanauer Nachträge
Korrespondierende Archivalien: Bestände 185 Domänenrentämter
Korrespondierende Archivalien: Bestand 41 Finanzministerium
Korrespondierende Archivalien: Bestand 40 Hessische Kammer
Korrespondierende Archivalien: Bestand 43 Hauptstaatskasse
Korrespondierende Archivalien: Bestände 46 Finanzkammern (-deputationen)
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10.06.2025, 8:12 AM CEST
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