Abschrift. Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Landgraf zu Hessen, Fürst von Hersfeld, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenheim, Nidda, Schaumburg und Hanau [et]c. [et]c. Fürgen hiermit zu wissen, wasmaßen zwar vorhin das fast in allen Städten und Flecken, auch einigen größern Dörfern Unserer Staaten üblich gewesene Scheibenschießen abgestellt, und hiemit zugleich die bis dahin bestandene Schützenkompagnien mehrentheils aufgehoben, die aus öffentlichen Kassen dafür ausgesetzten Vergütungen aber durchgängig dem hiesigen Waisenhause angewiesen ... : [Kassel den 14ten Januar 1794]

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Weitere Titel
Abschrift, Vorläufige Vertheilung der hergestellten Schützenkompagnien
Vorläufige Vertheilung der hergestellten Schützenkompagnien
Verordnung Mainz Schützenverordnung
Standort
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Bav.2453(687
VD18
VD18 12395935-001
Maße
2 ̊
Umfang
[3] Bl.
Anmerkungen
1 Tab.
Enth. außerdem: Abschrift. Vorläufige Vertheilung der hergestellten Schützenkompagnien

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
[1794]
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11086028-6
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:32 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • [1794]

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