Abschrift. Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Landgraf zu Hessen, Fürst von Hersfeld, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenheim, Nidda, Schaumburg und Hanau [et]c. [et]c. Fürgen hiermit zu wissen, wasmaßen zwar vorhin das fast in allen Städten und Flecken, auch einigen größern Dörfern Unserer Staaten üblich gewesene Scheibenschießen abgestellt, und hiemit zugleich die bis dahin bestandene Schützenkompagnien mehrentheils aufgehoben, die aus öffentlichen Kassen dafür ausgesetzten Vergütungen aber durchgängig dem hiesigen Waisenhause angewiesen ... : [Kassel den 14ten Januar 1794]
- Weitere Titel
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Abschrift, Vorläufige Vertheilung der hergestellten Schützenkompagnien
Vorläufige Vertheilung der hergestellten Schützenkompagnien
Verordnung Mainz Schützenverordnung
- Standort
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Bav.2453(687
- VD18
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VD18 12395935-001
- Maße
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2 ̊
- Umfang
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[3] Bl.
- Anmerkungen
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1 Tab.
Enth. außerdem: Abschrift. Vorläufige Vertheilung der hergestellten Schützenkompagnien
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[S.l.]
- (wann)
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[1794]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11086028-6
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:32 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
Entstanden
- [1794]