Einblattdruck | Verordnung

Von Gottes Gnaden, Wir Maximilian Joseph, in Ober- und Niedern-Bayern, auch der Obern Pfaltz Herzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, des H. R. Reichs Ertz-Truchseß, und Chur-Fürst, Landgraf zu Leuchtenberg, [et]c. [et]c. Entbieten all und jeden Unsern Hof-Raths-Praesidenten, Vice-Praesidenten, Vicedomen, Cantzlern und Räthen ... Unseren Gruß und Gnad zuvor: Uns ist annoch in frischer Gedächtnuß, was Wir erst unterm 27isten Octobris vorigen Jahrs wegen Errichtung deren dem Publico so nöthig als nutzlicher Land-Manufakturen für eine Verordnung haben ergehen lassen. Gleichwie Wir nun auf diesen gefaßten Gnädigisten Entschluß ... noch allerdings unabänderlich beharren, so haben Wir ... zuförderist für nöthig zu seyn ermessen ... : Geben in Unser Residentz-Stadt München den 2. Mertz 1747.

Weitere Titel
1747-03-02 Ober- und Niederbayern Oberpfalz Pfalzgraf bei Erztruchsess Kurfürst Hofrats-Präsidenten Vizepräsidenten Vizedomen Kanzlern Räten Gedächtnis nötig nützlicher Land-Manufakturen
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Cgm 2550(1#Bl.693
VD18
VD18 1493583X
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Format: ca. 62 x 40 cm. - Satzspiegel: 54,7 x 35,2 cm

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
[1747]
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00102500-5
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:34 MESZ

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Objekttyp

  • Einblattdruck
  • Verordnung

Beteiligte

Entstanden

  • [1747]

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