Akten

Vertrag einer Gesandtschaft der Stadt Erfurt beim Mainzer Kurfürsten Daniel Brendel von Homburg

Enthält u. a.: 1. Recht der kurfürstlichen Beamten, von Getreide, was der Rat den Untertanen leihe, Zoll zu fordern. - 2. Recht derer Reußen zu Plauen, dem Predigerkloster die Benutzung eines Gehölzes zu untersagen, welches dem Predigerorden eigentümlich gehöre. - 3. Recht der Herzöge von Sachsen, den Augustinermönchen, die in ihren Herrschaften zu erhebenden Zinsen und Renten nicht folgen zu lassen.

Digitalisierung: Landesarchiv Sachsen-Anhalt

Namensnennung - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland

Archivaliensignatur
A 37b I, II XV Nr. 83 (Benutzungsort: Wernigerode)

Kontext
Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (auch andere Zentral-, Mittel- und Unterbehörden). Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt, Grafschaft Gleichen und Herrschaft Kranichfeld >> 02. Innere Staats- und Kommunalverfassung >> 02.15. Stadt und Gebiet Erfurt >> 02.15.01. Die Stadt Erfurt sowohl in ihren Privatverhältnissen als ihrer staatsrechlichen Stellung zu Kurmainz
Bestand
A 37b I (Benutzungsort: Wernigerode) Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (auch andere Zentral-, Mittel- und Unterbehörden). Akten betr. Stadt und Gebiet Erfurt, Grafschaft Gleichen und Herrschaft Kranichfeld

Laufzeit
1560

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Letzte Aktualisierung
17.04.2025, 15:19 MESZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 1560

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