Stadtplanung, Stadtforschung für Münster : Ausstellung d. Stadt Münster u.d. Inst. für Geographie d. Westfäl. Wilhelms-Univ.
- Location
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Dimensions
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30 cm
- Extent
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38 S.
- Language
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Deutsch
- Notes
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graph. Darst., Kt.
- Keyword
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Stadtplanung
Stadtplanung
Münster
Münster (Westf)
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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Münster, Münster
- (who)
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Stadt Münster, Inst. für Geographie
- (when)
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[1983 ?]
- Table of contents
- Rights
-
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- Last update
-
11.06.2025, 1:39 PM CEST
Data provider
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Associated
- Stadt Münster, Inst. für Geographie
Time of origin
- [1983 ?]
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Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen, dass sie mit Zustimmung der Gildemeister an Ida von Merveldt, Äbtissin, Anna von Ermele, Priorissin, Elisabeth Fridagh, Kellnerein, und sämtliche Konventualjungfern des Stifts Überwasser binnen Münster eine jährliche Rente in Höhe von 10 overlendesche Goldgulden gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 derselben Goldgulden verkauft haben. Als Hypothek dient das Gruthaus in Münster Siegelankündigung der Aussteller dusent vyffhundert drey unnd dertich up sunte Jacobi aventh des hilligenn apostell

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie dem Konvent des Schwesternhauses Niesing, genannt Mariental, binnen Münster, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Rente in Höhe von 20 Reichstaler in goldenen und silbernen Münzen, zahlbar jährlich aus den Einnahmen des Gruethauses binnen Münster in termino St. Laurentii ab 1662, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 420 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zur Loskündigung und zum Gerichtsstand. Ankündigung des Stadtsiegels und der Unterschrift des städtischen Sekretärs Bernhard Hollandt. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit der Rentverschreibung. Notariatsinstrument einer Protestation vom 15. März 1660, laut der die Bürgermeister und der Rat der Stadt Münster entschlossen seien, die Fortifikation unweit von der St. Servati-Pforte erweitern zu wollen und dafür den Garten des Klosters Niesing benötigen. Dies könne nur mit gebührender Anzeige und Zustimmung des Klosters vereinbart werden. Designation des Bernhard Modersohn, Pater des Klosters Niesing, vom 25. Debruar 1662 über die vom Kloster Niesing aus dem Gruethaus der Stadt Münster von 1655 bis 1662 zu fordernden Pensionen

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und Kapitel St. Mauritz binnen Münster, deren Sukzessoren oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Pension 12 Reichtsaler 14 Schillinge aus den Einnahmen des Gruethauses, zahlbar jährlich termino Palmarum ab 1659, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 250 Reichstaler verkauft und erhalten haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zum Unterpfand, zum Gerichtsstand und zur Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie dem Frater Georg Philippi, Präsident, Lucas Luken, Prokurator, und Sylvester Roßmoller sowie sämtlichen Konventualen des Klosters Bethlehem zu Schwilbroch Stifts Münster, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Rente in Höhe von 10 Reichstaler in gangbaren Gulden und Silbermünzen, zahlbar jährlich in termino St. Jacobi Apostoli ab 1660 aus den Einnahmen des Gruethauses zu Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zur Loskündigung, zum Gerichtsstand und zum Unterpfand. Ankündigung des Stadtsiegels und der Unterschrift des städtischen Sekretärs Bernhard Hollandt. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit der Rentverschreibung

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 14. Juli 1646 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Bernhard Gildehaus aus dem Kirchspiel Lüdinghausen, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 16 Reichstaler, zahlbar in termino Sanctae Margaretae ab dem Jahr 1647 aus den Einnahmen des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 320 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Notar Georg Kock bezeugt am 27. August 1665, dass vor ihm der Bürger Bernhard Selcking als Mandatar seines Halbbruders Bernhard Gildehaus erschien und angab, die obige auf Bernhard Gildehaus lautende Schuldverschreibung der Stadt Münster an Johann Busch, Eingesessener der Stadt Münster, übertragen und zediert zu haben. Notar Georg Kock bezeugt am 28. August 1665, dass vor ihm Johann Busch, Eingesessener der Stadt Münster, erschien und angab, dass er dem Konvent des Klosters der Minnenbrüder zu Münster zu seinem Unterhalt und seiner Verpflegung die Transportation bzw. Zedierung der obigen Schuldverschreibung der Stadt Münster auf Bernhard Gildehaus oder Selcking vollzogen habe, nämlich 52 Reichstaler auf Arndt Gremmeling und 50 Reichstaler Kapital auf Berndt Bustman

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute an die Konventsjungfern des Klosters Rengering eine jährliche Rente in Höhe von derdehalven bzw. 2 1/3 Rheinischen Goldgulden, zahlbar aus den Einnahmen des Gruethauses zu Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Rheinischen Goldgulden verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. in profesto visitationis beatae Marie virginis

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen, dass auf Antrag sämtlicher Kreditoren des weiland Bernhard Langen, gewesener Barbier zu Münster, und dessen hinterlassener Sohn namens Bernhard Langen die Gläubiger mehrfach zitiert wurden, um ihre Ansprüche geltend zu machen an dem auf dem Spekerhog gelegenen Haus und Güter. Ansprüche haben erhoben Gerhard Wibbeling wegen 60 Goldgulden, die Äbtissin zu Überwasser wegen 200 Reichstaler, Johann Jockmaring wegen 75 Reichstaler Siegelankündigung der Aussteller

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Jobst von Werne, Kanoniker, Senior und Prälat zu St. Mauritz binnen Münster, dessen Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von achtehalben Reichstaler, zahlbar in termino Nativitatis Christi ab dem Jahr 1647 aus den Einnahmen des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 150 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
