Bestand

[S 1] 01 Seddelgericht (Bestand)

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Der Ursprung des Seddelgerichtes (oder auch in der Literatur Stadtgogericht genannt) geht auf einen Vergleich zwischen dem lippischen Landesherrn und der Stadt Lemgo von 1587 (Abschrift in A 3718) zurück. Gegenstand des Vergleichs war die Bestrafung von in der Grafschaft Lippe verübten Exzessen durch Lemgoer Bürger und Einwohner (nicht erfasst waren die üblicherweise vor das Kriminalgericht gehörenden Fälle). Nach der Bestätigung der Stadtrechte von 1245 (U 2) durfte kein Lemgoer Bürger vor ein landesherrliches Gericht außerhalb der Stadt oder einen landesherrlichen Vogt geladen werden, andererseits war das Territorium um die Stadt landesherrliches Gebiet und fiel damit auch unter landesherrliche Jurisdiktion. Die landesherrliche Ansicht ging dahin, dass dies auch die städtische Feldmark umfasste. Nach dem Vergleich wurden nun die außerhalb der Stadt verübten Exzesse vom zuständigen Beamten in Brake erfasst und in Wrugeregister eingetragen, die Beschuldigten auf das Rathaus nach Lemgo geladen, wo sie in Gegenwart landesherrlicher Räte (der Landgograf und weitere Räte) und des Rates der Stadt Lemgo (meistens vertreten durch die Bürgermeister, den städtischen Syndikus und den Stadtsekretär) abgeurteilt wurden. Die Brüchten wurden von Seiten der Stadt eingetrieben und an das Amt Brake abgeliefert. Die Teilnahme der Stadt am Seddelgericht sollte die Wahrung der städtischen Rechte und Privilegien sicherstellen.

1774 beschwerte sich die lippische Regierung in Detmold bei Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo, dass die Zuständigkeit des Seddelgerichtes für Vergehen Lemgoer Bürger außerhalb der Wälle auch auf deren Knechte ausgedehnt worden sei.

Mit dem Vergleich von 1794 zwischen Stadt und Landesherr gingen die Befugnisse des Seddelgerichtes auf das Magistratsgericht über, wo die entsprechenden Exzesse anschließend verfolgt wurden.

Die Bezeichnung "Seddel" rührt vermutlich von den Zetteln der Straffälligen her, die eingereicht werden mussten. Karl Meier vermutet dagegen, dass es sich auf die "Seddeln" (lat. sedile, Sessel), also den Richterstuhl im Rathaus bezieht. Tatsächlich gibt es eine Urkunde von 1430 (Sta Lemgo U 341, LR 1904a), die im Bezug auf ein Gericht von Sedelen spicht. Ob dies jedoch mit dem frühneuzeitlichen Seddelgericht in Verbindung gebracht werden kann, ist fraglich.

Im Bestand L 89 A Landesarchiv NRW, Abt. OWL in Detmold befinden sich noch Register des Lemgoer Seddelgerichtes (1592 - 1780, mit Lücken).

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01.03.03 A

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Stadtarchiv Lemgo (Archivtektonik) >> Stadt Lemgo bis 1969 >> Gerichtsakten anderer Instanzen

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06.03.2025, 6:28 PM CET

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