Akte

Appellationis Auseinandersetzung um Behinderung im Mandat

Kläger: (2) Verteidiger des Scharfrichters zu Wismar, Carl Jeltzer (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Fallbeschreibung: Mandant des Kl.s ist vom Rat verurteilt worden, daß ihm wegen Totschlags öffentlich eine Hand abgeschlagen werden soll. Rat verweigert die Herausgabe der Rationes decidendi an Verteidiger des Kl.s, so daß dieser in der Abfassung der Appellationsschrift behindert wird. Rat wirft Kl. auch vor, seinen Schriftsatz unziemlich verfaßt zu haben und will ihn deshalb belangen. Das Tribunal weist Rat am 08.01.1721 zur Bekanntgabe der Rationes decidendi an.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1720 2. Tribunal 1721

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 06.12.1720 und 11.12.1720; Supplik des Kl.s an den Wismarer Rat um Übermittlung der Rationes decidendi (o.D.); von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 21.12.1720

Archivaliensignatur
(1) 1522
Alt-/Vorsignatur
Wismar J 15 (W J 1 n. 15)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1720) 02.01.1721 - 08.01.1721

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:29 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1720) 02.01.1721 - 08.01.1721

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