Urkunden

König Friedrich I. von Preußen erklärt, dass wenn einer seiner Untertanen einen kursächsischen Untertan, welcher zugleich in seinen Landen angesessen ist, vor einem kursächsischen Gericht belangt, lite pendente [während des Rechtsstreites] aber die Klage zurückzieht und eine neue gegen den kursächsischen Untertan vor seinen Gerichten einreicht, derselbe damit abgewiesen und wieder an das kursächsische Gericht zurückgewiesen werden soll.

Archivaliensignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 14394 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Sonstige Erschließungsangaben
Beglaubigungsmittel: Unterschrift und Siegel.

Ausstellungsort: Potsdam

Registratursignatur: K 461

Kontext
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.3. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Wettiner)
Bestand
10001 Ältere Urkunden

Laufzeit
23. Mai 1712

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
21.03.2024, 08:14 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 23. Mai 1712

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