Urkunden
König Friedrich I. von Preußen erklärt, dass wenn einer seiner Untertanen einen kursächsischen Untertan, welcher zugleich in seinen Landen angesessen ist, vor einem kursächsischen Gericht belangt, lite pendente [während des Rechtsstreites] aber die Klage zurückzieht und eine neue gegen den kursächsischen Untertan vor seinen Gerichten einreicht, derselbe damit abgewiesen und wieder an das kursächsische Gericht zurückgewiesen werden soll.
- Archivaliensignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 14394 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Sonstige Erschließungsangaben
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Beglaubigungsmittel: Unterschrift und Siegel.
Ausstellungsort: Potsdam
Registratursignatur: K 461
- Kontext
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10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.3. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Wettiner)
- Bestand
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10001 Ältere Urkunden
- Laufzeit
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23. Mai 1712
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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21.03.2024, 08:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 23. Mai 1712