Urkunden

König Friedrich I. von Preußen erklärt, dass wenn einer seiner Untertanen einen kursächsischen Untertan, welcher zugleich in seinen Landen angesessen ist, vor einem kursächsischen Gericht belangt, lite pendente [während des Rechtsstreites] aber die Klage zurückzieht und eine neue gegen den kursächsischen Untertan vor seinen Gerichten einreicht, derselbe damit abgewiesen und wieder an das kursächsische Gericht zurückgewiesen werden soll.

Reference number
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 14394 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Further information
Beglaubigungsmittel: Unterschrift und Siegel.

Ausstellungsort: Potsdam

Registratursignatur: K 461

Context
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.3. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Wettiner)
Holding
10001 Ältere Urkunden

Date of creation
23. Mai 1712

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Rights
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Last update
21.03.2024, 8:14 AM CET

Data provider

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 23. Mai 1712

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