Tektonik

3.2.4. Ämter für gesperrte Vermögen

1945/46 richtete die britische Militärregierung eine dreistufige Verwaltung (Property Control) zur Erfassung, Sperrung und Verwaltung von Vermögen, das einem der vormaligen deutschen Länder, dem Reich, NS-Organisationen, politisch oder rechtlich belasteten Personen sowie abwesenden Eigentümern nichtdeutscher Staatsangehörigkeit zuzuordnen war, ein. 1948 wurde diese Verwaltung an die Landesbehörden übergeben. Unter dem Landesbeauftragten für gesperrte Vermögen standen Bezirksbeauftragte und darunter Kreisbeauftragte. Für die Verwaltung der Vermögen wurden Treuhänder eingesetzt. Da immer weniger Vermögen zu verwalten war, wurden die Verwaltungen zusammengelegt. Schließlich wurden sie, nachdem sie 1954 in Ämter für gesperrte Vermögen umbenannt worden waren, 1957 ganz im Landesamt zusammengezogen. 1959 wurden dessen Aufgaben an die Oberfinanzdirektion Düsseldorf übertragen. Neben 2 Bezirksämtern und 36 Kreisämtern sind Akten des Landesamtes überliefert. Die Akten wurden vermischt gelagert und erst vor der Verzeichnung nach Provenienzen getrennt.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.2. Finanzverwaltung (L)

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Letzte Aktualisierung
16.02.2024, 07:56 MEZ

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