Archivale
Wegnahme einer Gans durch den Schuster Hans Loos aus Oberartelshofen beim Müller in Vorra
Enthält:
1784 März 7: Schreiben des Johann Conrad Gröschel aus Artelshofen an die Fideikommissadministration in Nürnberg.
Anbei 4 Protokolle in der Sache des Schustermeisters Hans Loos zu Oberartelshofen plus ein Schreiben der Scheuerlischen Verwaltung aus Vorra.
Weiteres Thema:
Der Uhrmacher zu Egenspach verlangt für die Reparatur der Kirchenuhr 33 Gulden und würde bis Walburgis damit fertigwerden. Der Pfarrer wird darüber berichten.
Dabei:
Die Protokolle zu folgendem Vorgang:
Am 3. März hatt der Schustermeister Johann Loos von Oberartelshofen dem Müllerehepaar Johann und Margaretha Neumüller in Vorra eine Gans weggenommen, weil sie angeblich ihm gehört. Die Müllerin erhebt daraufhin Klage in Artelshofen. Loos behauptet, der frühere hiesige Hirte habe ihn darauf gebracht, das seine Gans nun in Vorra sei. Auch habe der Mann der Klägerin die Gans freiwillig herausgegeben. Die Klägerin widerspricht, woraufhin Loos äußert, es sei der Verwalter wohl gar auf der Seite der Anderen. Verwalter verbittet sich dies energisch.
4. März: Aussage des Ebnerischen Untertanen Johann Mörtel von Eschenbach, der Loos unterstützt.
4. März: Aussage des Jobst Schramm, des früheren Hirtenbuben in Artelshofen, in Gegenwart des Hans Maul und des Jacob Pickel. Der Hirte erkennt die Gans nicht als Eigentum des Loos. Nennt Unterscheidungsmerkmale.
4. März: Aussage des hiesigen Untertanen Hans Maul: Der Müller hatte dem Loos ausdrücklich untersagt, die Gans wegzunehmen. Der Hirtenbub habe auch gleich geäußert, dies sei nicht die Gans des Loos.
4. März: Schreiben der Scheurlischen Verwaltung, Vorra, an die Verwaltung in Artelshofen. Die Gans ist herauszugeben. Außerdem hätte der Fall hier verhandelt werden müssen.
1784 März 10: Schreiben (Konzept) des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, an den Verwalter in Artelshofen.
Da die Zeugenaussagen ergeben, dass die Gans nicht dem Loos gehört, muss er sie dem Pegnitzmüller (!) zurückgeben. Die Kosten sollen kompensiert werden.
Nach Vorra ist zu schreiben, dass die Müllerin, indem sie Klage in Artelshofen erhoben hat, dem Rechtsgrundsatz gefolgt ist: Actor sequitur forum rei.
- Archivaliensignatur
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E 49/II Nr. 1246
- Sonstige Erschließungsangaben
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Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Loos, Hans (Johann)
Indexbegriff Person: Loos, Johann (Hans)
Indexbegriff Person: Maul, Hans
Indexbegriff Person: Mörtel, Johann
Indexbegriff Person: Neumüller, Johann (Vorra)
Indexbegriff Person: Neumüller, Margaretha (Vorra)
Indexbegriff Person: Pickel, Jakob
Indexbegriff Person: Schramm, Jobst
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
- Kontext
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Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Bestand
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E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Indexbegriff Sache
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Verwalter Artelshofen
Hieronymus Wilhelm Ebner'sche Fideikommiss-Administration
Protokoll
Gans Wegnahme einer
Klage
Müller, Vorra
Pegnitzmüller, Vorra
Hausname
Gänsehirte, Artelshofen
Herausgabe
Gerichtsort
Rechtsregel lateinische
Kompensation
Pfarrer, Artelshofen
Uhrmacher
Kirchturmuhr
Reparatur
- Indexbegriff Ort
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Artelshofen - Oberes Dorf
Artelshofen, Kirche
Egensbach
Eschenbach
Vorra, Mühle
Vorra, Pegnitzmüller
- Laufzeit
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03.03.1784 - 10.03.1784
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
-
05.06.2025, 12:59 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 03.03.1784 - 10.03.1784