Archivale

Wegnahme einer Gans durch den Schuster Hans Loos aus Oberartelshofen beim Müller in Vorra

Enthält:
1784 März 7: Schreiben des Johann Conrad Gröschel aus Artelshofen an die Fideikommissadministration in Nürnberg.
Anbei 4 Protokolle in der Sache des Schustermeisters Hans Loos zu Oberartelshofen plus ein Schreiben der Scheuerlischen Verwaltung aus Vorra.
Weiteres Thema:
Der Uhrmacher zu Egenspach verlangt für die Reparatur der Kirchenuhr 33 Gulden und würde bis Walburgis damit fertigwerden. Der Pfarrer wird darüber berichten.
Dabei:
Die Protokolle zu folgendem Vorgang:
Am 3. März hatt der Schustermeister Johann Loos von Oberartelshofen dem Müllerehepaar Johann und Margaretha Neumüller in Vorra eine Gans weggenommen, weil sie angeblich ihm gehört. Die Müllerin erhebt daraufhin Klage in Artelshofen. Loos behauptet, der frühere hiesige Hirte habe ihn darauf gebracht, das seine Gans nun in Vorra sei. Auch habe der Mann der Klägerin die Gans freiwillig herausgegeben. Die Klägerin widerspricht, woraufhin Loos äußert, es sei der Verwalter wohl gar auf der Seite der Anderen. Verwalter verbittet sich dies energisch.
4. März: Aussage des Ebnerischen Untertanen Johann Mörtel von Eschenbach, der Loos unterstützt.
4. März: Aussage des Jobst Schramm, des früheren Hirtenbuben in Artelshofen, in Gegenwart des Hans Maul und des Jacob Pickel. Der Hirte erkennt die Gans nicht als Eigentum des Loos. Nennt Unterscheidungsmerkmale.
4. März: Aussage des hiesigen Untertanen Hans Maul: Der Müller hatte dem Loos ausdrücklich untersagt, die Gans wegzunehmen. Der Hirtenbub habe auch gleich geäußert, dies sei nicht die Gans des Loos.
4. März: Schreiben der Scheurlischen Verwaltung, Vorra, an die Verwaltung in Artelshofen. Die Gans ist herauszugeben. Außerdem hätte der Fall hier verhandelt werden müssen.

1784 März 10: Schreiben (Konzept) des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, an den Verwalter in Artelshofen.
Da die Zeugenaussagen ergeben, dass die Gans nicht dem Loos gehört, muss er sie dem Pegnitzmüller (!) zurückgeben. Die Kosten sollen kompensiert werden.
Nach Vorra ist zu schreiben, dass die Müllerin, indem sie Klage in Artelshofen erhoben hat, dem Rechtsgrundsatz gefolgt ist: Actor sequitur forum rei.

Reference number
E 49/II Nr. 1246
Further information
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad

Indexbegriff Person: Loos, Hans (Johann)

Indexbegriff Person: Loos, Johann (Hans)

Indexbegriff Person: Maul, Hans

Indexbegriff Person: Mörtel, Johann

Indexbegriff Person: Neumüller, Johann (Vorra)

Indexbegriff Person: Neumüller, Margaretha (Vorra)

Indexbegriff Person: Pickel, Jakob

Indexbegriff Person: Schramm, Jobst

Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus

Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte

Context
Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holding
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen

Indexbegriff subject
Verwalter Artelshofen
Hieronymus Wilhelm Ebner'sche Fideikommiss-Administration
Protokoll
Gans Wegnahme einer
Klage
Müller, Vorra
Pegnitzmüller, Vorra
Hausname
Gänsehirte, Artelshofen
Herausgabe
Gerichtsort
Rechtsregel lateinische
Kompensation
Pfarrer, Artelshofen
Uhrmacher
Kirchturmuhr
Reparatur
Indexentry place
Artelshofen - Oberes Dorf
Artelshofen, Kirche
Egensbach
Eschenbach
Vorra, Mühle
Vorra, Pegnitzmüller

Date of creation
03.03.1784 - 10.03.1784

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Rights
Last update
05.06.2025, 12:59 PM CEST

Data provider

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 03.03.1784 - 10.03.1784

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