Guldin Regeln nämlich xlii. in denen der mensch geleert wirt, wie er sich in allen dingen halten soll gegen got, geg[e]n seinem obern, gegen seinen brüdern vnnd schwestern, gegen seinem nächsten vn[d] gegen im selbs
- Weitere Titel
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Guldin Regeln nämlich zweiundvierzig, in denen der mensch geleert wirt, wie er sich in allen dingen halten soll gegen got, gegen seinem obern, gegen seinen brüdern unnd schwestern, gegen seinem nächsten und gegen im selbs
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Asc. 4033
- VD16
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VD16 G 2541
- Umfang
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[43] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Ill.
Erscheinungsvermerk im Kolophon: Gedruckt zů Augspurg bey sant Vrsulen closter am lech Von M. hannsen Othmar, vnnd geendet auff sambstag dominice Jubilate nach Ostern ... Des jars do man zalt. Tausent fünffhundert vnnd zehen jar.
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Augspurg
- (wer)
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Otmar
- (wann)
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1510
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00005888-5urn:nbn:de:bvb:12-bsb10998198-8
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:43 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Otmar
Entstanden
- 1510
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