Archivbestand

Verwaltung des Instituts Neuenstein (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Das Neuensteiner Institut geht auf die Initiative des Fürsten Friedrich Karl zu Hohenlohe-Oehringen zurück. 1777 verlagerte er das 1752 von Graf Karl Ludwig zu Hohenlohe-Weikersheim gegründete Hospital Weikersheim und das 1690/96 durch Graf Wolfgang Julius zu Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein gegründete Hospital Gnadental nach Neuenstein und vereinigte diese zum Grundstock einer neuen eigenen Stiftung. Er selbst stiftete 1782 das 'Neue Hospital', das mit den genannten Hospitälern zum 'Institut Neuenstein' vereinigt wurde. Die drei Einrichtungen erhielten eine einzige Verwaltung, das Rechnungswesen blieb jedoch getrennt. 1782 gingen die zunächst den Stiftern und ihren Nachkommen vorbehaltenen Aufsichtsrechte über das Institut an die Regierung Öhringen über. Infolge der Mediatisierung und dem Streit um das Erbe der ausgestorbenen Linie Hohenlohe-Oehringen kamen Aufsicht und Verwaltung an die württembergische Regierung. 1823 gab Württemberg die stark reduzierten Aufsichtsrechte an die Neuensteiner Linie zurück. Deren Ausübung übernahm zunächst die Domänenkanzlei Öhringen, bis infolge eines besonderen Hausvertrages die Aufsicht über das Institut an die Domänenkanzlei Langenburg überging. 1879 wurden die Verwaltungen des Hospitals Öhringen und des Instituts Neuenstein zusammengelegt. Sitz der vereinigten Verwaltung wurde Öhringen. Nur die Rechnungsführung blieb für beide Einrichtungen getrennt.
Gliederung: 1 Allgemeine Verwaltung; 2 Güterbesitz; 3 Steuersachen; 4 Rechnungssachen; 5 Pfründenwesen; 6 Sonstiges; 7 Rechnungen.

1. Zur Geschichte der Verwaltung des Instituts Neuenstein: 1777 entschloss sich Fürst Ludwig Friedrich Karl zu Hohenlohe-Oehringen nach längeren Planungen, die Verwaltung und die Kapitalien der Hospitäler Weikersheim und Gnadental, die 1752 von Graf Carl Ludwig zu Hohenlohe-Weikersheim und 1690/1696 von Graf Wolfgang Julius zu Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein gegründet worden waren, nach Neuenstein als Grundstock für eine neue Stiftung zu verlagern. Die vorhandenen Pfründner wurden weiter versorgt. Ludwig Friedrich Karl stiftete selbst 1782 das so genannte "Neue Hospital" zur Versorgung armer Untertanen in Neuenstein und vereinigte es mit den beiden Hospitälern zum "Institut Neuenstein". Die Verwaltungen der drei Hospitäler wurden zusammengelegt und von dem Institutsverwalter, zunächst dem kurpfälzischen Hauptmann Johann Christian Ernst Schmid, in Neuenstein geleitet. Das Rechnungswesen wurde zunächst für jedes der drei Teilinstitute getrennt geführt. Bei der Vereinigung 1782 zum Institut Neuenstein gingen die Aufsichtsrechte, die vorher bei den einzelnen Stiftern und deren Nachkommen und Erben gelegen hatten, an die Regierung Öhringen über. Nach der Mediatisierung 1806 und dem Streit um das Erbe der ausgestorbenen Linie Hohenlohe-Oehringen übernahm 1809 die württembergische Regierung die Aufsicht über die Verwaltung des Instituts Neuenstein und die Stiftungen; 1823 wurden die stark eingeschränkten Aufsichtsrechte an die hohenlohe-neuensteinischen Linie zurückgegeben. Zwischen 1823 und 1839 wurde diese Aufsichtsfunktion über das Institut Neuenstein von der Domänenkanzlei Öhringen als Nachfolgeinstitution der früheren Regierungsbehörden wahrgenommen, und 1839 ging sie durch einen besonderen Hausvertrag an die Domänenkanzlei Langenburg über. 1879 vereinbarten Fürst Hugo zu Hohenlohe-Oehringen und Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg im Einvernehmen mit der württembergischen Regierung, die Verwaltung des Hospitals Öhringen und des Instituts Neuenstein zusammenzulegen. Die Stellen des Hospitalverwalters und des Institutsverwalters sollten in einer Person vereinigt und künftig nur eine Kasse geführt werden. Die Rechnungsführung sollte getrennt bleiben, und auch an den Aufsichtsrechten sollt nichts geändert werden. Zum Sitz der vereinigten Hospital- und Institutsverwaltung wurde Öhringen gewählt.

2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Im 19. Jahrhundert besaß die Institutsverwaltung eine sorgfältig geführte, gut gegliederte Registratur, deren Aktenverzeichnis nicht erhalten ist (Angaben von Kasten, Fach und Faszikel auf den Umschlägen). Die wohl zum Anfang dieses Jahrhunderts ausgeschiedenen Akten kamen nach 1950 mit dem Partikulararchiv Öhringen in das Hohenlohe-Zentralarchiv. Partiell wurden sie dort einem neu gebildeten Mischbestand "Seniorat" eingegliedert und oberflächlich verzeichnet (Kugelschreibersignaturen in der Art Sen. II/4). Unverzeichnet blieben dabei die Rechnungen, von denen eine unvollständige Serie von Drittschriften und die zu einem erheblichen Teil vermoderten Konzepte 1972 kassiert wurden. Die Akten wurden in der erkennbaren alten Reihenfolge verzeichnet. Bis dahin unverzeichnete Akten, zum Teil im Februar 1980 auf Anforderung von der Institutsverwaltung abgegeben, wurden in eine neu erstellte Systematik eingegliedert. Die Akten wurden 1979/80 von Frau Claudia Wolf, die Rechnungen von Frau Margarete Wüstholz unter Leitung des Unterzeichnenden verzeichnet und unter seiner Mitwirkung abschließend geordnet. Der Bestand umfasst 0,90 lfd. m Akten und 16 lfd. m Bände. Parallel zu diesem Bestand sind die Akten der Aufsichtsbehörde zu benutzen. Neuenstein, im März 1980 Dr. Taddey

3. Hinweis: Im vorliegenden Online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt benutzbar sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im April 2008 Dr. Schiffer

Reference number of holding
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, SB 10
Extent
0,9 lfd. m Akten, 16 lfd. m Bände

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Sonstige Bestände

Date of creation of holding
1773-1960

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Rights
Last update
13.11.2025, 2:39 PM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1773-1960

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