Archivale

Ratsdekret gegen das Wildern

Regest: Forstmeister Baron von Leutrum in Urach hat unterm 15. Januar mitgeteilt, dass die Wildbret-Diebereien in der Eninger Hut durch einige in Reuttlingen sich aufhaltende lose Burschen, worunter der Matthes Faßnacht der Rädleinsführer sei, dergestalt überhand nehmen, dass man es fast mit keiner Feder beschreiben könne und täglich angeschossenes Wildbret finden müsse, auch erst vorige Woche 2 Hirsch solchergestalt bekommen habe. Obwohl er, der Forstmeister, den hiesigen Magistrat schon öfters requiriert (= ersucht) habe, dergleichen lose Gesellen, welche dem Publicum (= Gemeinwesen) allhier nichts nutz seien, hinwegzuschaffen, so habe er doch bisher nichts erreichen können. Er wiederhole also seine bisherige amtliche Requisition (= Ersuchen). Widerigenfalls müsse er solche Verbote anlegen, dass in Zukunft aus dem Uracher Forst weder Holz noch Rotgerber-Rinde nach Reuttlingen abgegeben werden dürfe, sondern das Holz zum herrschaftlichen Floz, die Rinden aber für die Meister im Land aufbehalten werden.
Die Bürgerschaft ersieht aus diesem ernstlichen Schreiben, dass bei weiterem verbotenen Wildschiessen die Stadt in grossen Verdruss mit Württemberg kommen und in Zukunft der einen und andern Geniesslichkeiten (= Vorteile) verlustig gehen würde. Die gesamte Bürgerschaft, insbesondere die Wildbret-Schützen werden ernstlich gewarnt. Man wird nicht nur unter den Toren fleissiges Aufsehen halten, sondern auch die Übertreter nicht schützen, ja sie ihres Bürgerrechts verlustig erkennen und ohne allen Anstand den Forstämtern ausliefern. Der Faßnacht, als ein ohnehin unnützliches bürgerliches Mitglied, soll die Stadt und ihr Gebiet ohne weiteren Anstand (= unverzüglich) räumen. Sonst hat er zu gewärtigen, dass er auf weiteres Betreten mit Gewalt praestita Urpheda (= nach geschworener Urfehde) von der Stadt weggeschafft und derjenige, der ihm weiter Aufenthalt geben würde, wenn nicht zu gleicher Straf verurteilt, doch allerwenigstens exemplarisch abgestraft werden wird.
Decretum 16. Januar 1754.
Bürgermeister und Rat zu Reuttlingen.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2582
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Bemerkungen: Die Ratsprotokolle fehlen von 1674 an.

Genetisches Stadium: Kopie

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1754 Januar 16

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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  • Archivale

Entstanden

  • 1754 Januar 16

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