Bericht

Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll 'im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das soziokulturelle Existenzminimum' gewährleisten - so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das SGB II sieht aber bei normwidrigem Verhalten auch finanzielle Leistungskürzung oder gar -streichung vor. Für unter 25-Jährige gelten besonders scharfe Regelungen. Sanktionen bedeuten für Hilfebedürftige - zumindest zeitlich begrenzt - ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Darin liegt die besondere Brisanz von Leistungskürzungen in der Grundsicherung.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: IAB-Kurzbericht ; No. 10/2010

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Götz, Susanne
Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang
Schreyer, Franziska
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
(wo)
Nürnberg
(wann)
2010

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:42 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Götz, Susanne
  • Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang
  • Schreyer, Franziska
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Entstanden

  • 2010

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