Archivale
Aussetzung der Vollstreckung von Todesurteilen gegen franz. Staatsangehörige.
Zu den Pflichten der Wehrmacht gehört die Abwehr von Angriffen gegen die deutsche Kriegsführung. Falls bei dieser Aufgabe von der Todesstrafe Gebrauch gemacht werden soll, so muß darauf geachtet werden, daß die Beziehungen zu Frankreich nicht durch ein allzu rigoroses Vorgehen getrübt werden. Gegen die Vollstreckung der Todesstrafe bei gemeinen Verbrechen (2. 3. Mord, Sabotage) bestehen keine Bedenken.
- Archivaliensignatur
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0.4, 074/1507a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 63
former reference number: I150, Folio 17
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Nr.505/41g.
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1941
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Oberkommando der Wehrmacht
- Laufzeit
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30.06.1941
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:20 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Oberkommando der Wehrmacht
Entstanden
- 30.06.1941