Archivale

Aussetzung der Vollstreckung von Todesurteilen gegen franz. Staatsangehörige.

Zu den Pflichten der Wehrmacht gehört die Abwehr von Angriffen gegen die deutsche Kriegsführung. Falls bei dieser Aufgabe von der Todesstrafe Gebrauch gemacht werden soll, so muß darauf geachtet werden, daß die Beziehungen zu Frankreich nicht durch ein allzu rigoroses Vorgehen getrübt werden. Gegen die Vollstreckung der Todesstrafe bei gemeinen Verbrechen (2. 3. Mord, Sabotage) bestehen keine Bedenken.

Archivaliensignatur
0.4, 074/1507a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 63
former reference number: I150, Folio 17
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Nr.505/41g.
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1941
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Oberkommando der Wehrmacht
Laufzeit
30.06.1941

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Oberkommando der Wehrmacht

Entstanden

  • 30.06.1941

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