Streitschrift: jur.
Kurtzgefaste Erzehlung vom Verlauff der Sache Stollberg contra Löwenstein-Werthheim, Rochefort betreffend : [Den 15. Sept. 1744.]
- Weitere Titel
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kurzgefaßte Erzählung Verlauf
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Ded. 501 t
- VD18
-
VD18 14452693
- Maße
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2
- Umfang
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16 S., [1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Kopftitel
Erscheinungsjahr nach der Datierung auf S. 14
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[S.l.]
- (wann)
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[1744]
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11173990-3
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:33 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Streitschrift: jur.
Entstanden
- [1744]
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Kurtzgefaste Wiederlegung Der Hessen-Darmstädtischen so genannten Information, Das Dem Fürstlichen Hauß Hessen-Cassel Im Westphälischen Friedens-Schluß zugestandene Wieder-Auswechselungs- oder Einlösung- und Umtauschungs-Rechts Des Amts Braubachs und Kirchspiels Catzenelnbogen betreffend : Hat Anlagen sub Lit. F.G.H.I.K. & L.

Ungrund Der Hessen-Darmstädtischen Geschichts-Erzehlung oder Deutlicher Beweiß, Daß die Von Land-Grafen Philippo Magnanimo Zu Hessen, fundirte Universitaet Marburg Anno 1650. nicht aufgehoben worden, Sondern Noch ein und eben dasselbe Corpus Academicum Heut zu Tage seye und würcklich verblieben, Woraus bey dem Heßischen Conventional-Austrags-Gericht der XIXde Schieds-Richter genommen werden solle, Einfolglich Alles dasjenige, was in berührter Geschichts-Erzehlung Von der Gemeinschafft, Aufheb- und Veränderung dieser Universität vorgebracht worden, grundfalsch, und wider die offenbahre Wahrheit erdichtet seye : Mit Beil. Lit. A bis Lit. M

Ungrund Der Hessen-Darmstädtischen Geschichts-Erzehlung oder Deutlicher Beweiß, Daß die Von Land-Grafen Philippo Magnanimo Zu Hessen, fundirte Universitaet Marburg Anno 1650. nicht aufgehoben worden, Sondern Noch ein und eben dasselbe Corpus Academicum Heut zu Tage seye und würcklich verblieben, Woraus bey dem Heßischen Conventional-Austrags-Gericht der XIXde Schieds-Richter genommen werden solle, Einfolglich Alles dasjenige, was in berührter Geschichts-Erzehlung Von der Gemeinschafft, Aufheb- und Veränderung dieser Universität vorgebracht worden, grundfalsch, und wider die offenbahre Wahrheit erdichtet seye : Mit Beil. Lit. A bis Lit. M

Warhaffter und beständiger JegenBericht, Uff die also genandte Kurtze und Summarische Erzehlung So wegen der Marpurgischen successionsSach, und darin ergangenen Käyserlichen Urtheil, auch darauff erfolgten militarischen executionen, und dardurch erpresten Transaction, in dem Jahr 1644. Darmbstadischen theils zu Marpurg in truck außgelassen, und so wohl in- alß ausserhalb Reichs spargirt worden

Lit. A. Geschichts-Erzehlung und Rechtliche Ausführung Daß In Sachen Der Universitaet Gießen Contra Die Universitaet Marburg (1lich.) Der Mandat-Process keine Statt habe, allenfals aber, (2tens.). Vor die Heßische Stamms-Austräge- und, in sofern der geringste Zweifel übrig, (3tens.) Die Interpretation ad Comitia Imperii Universalia gehörig sey : Cum Adjunctis sub Lit. A. B. C. D. E. F. & G.
