Sachakte

Verordnung: Es ist sofort innerhalb jedes Ortes durch die kurfürstlichen Ämter zu prüfen, wie das Hausieren durch fremde Gängler eingeschränkt oder ganz beseitigt werden kann

Archivaliensignatur
E 3 E, 3/44

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen des Kurfürstentums Mainz >> V Handel und Gewerbe >> V. Gewerbe >> V.. Handel und Hausiergewerbe
Bestand
E 3 E Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen des Kurfürstentums Mainz

Vorprovenienz
Kurmainz
Laufzeit
Mainz, 1786 September 14

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Beteiligte

  • Kurmainz

Entstanden

  • Mainz, 1786 September 14

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