Archivale
Gesellenordnung des Lebküchnerhandwerks
Enthält:
Aufnahme fremder Gesellen, vierteljährliche Zusammenkünfte auf der Herberge, angemessenes Verhalten untereinander und in der Öffentlichkeit (z.B. Verbot des Fluchens und des Tragens eines Degens), Handwerksstrafen, Begleitung der Leichen sowie Verbot der Verarbeitung von Bod- und Weydtaschen in den Lebkuchen etc., d.d. 1. Sept. 1645.
Nachtrag: Verbot des Degentragens, d.d. 17. Okt. 1653.
Das Original von 1645 enthält diverse Streichungen und Ergänzungen mit roter Tinte aus dem Jahr 1702; in das zweite Exemplar von 1702 sind diese Änderungen bereits eingearbeitet.
- Archivaliensignatur
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E 5/42 Nr. 5
- Sonstige Erschließungsangaben
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Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gesellenordnung
- Kontext
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Lebküchner
- Bestand
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E 5/42 Lebküchner
- Indexbegriff Sache
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Lebküchner
Lebküchnerhandwerk
Gesellenordnung, Lebküchner
Gesellen, Lebküchner
Asche
Lebkuchen
Herberge, Lebküchner
Handwerksstrafen
Leichenbegleitung
Degen, Trageverbot
- Laufzeit
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01.09.1645
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
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05.06.2025, 13:02 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 01.09.1645