Bericht

Verantwortung in Lieferketten: Das Sorgfaltspflichtgesetz ist ein erster Schritt

Mitte Februar haben sich die beteiligten Bundesministerien auf einen Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten geeinigt. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit deutsche Unternehmen umfassende Verantwortung für die Lieferketten ihrer Waren und Dienstleistungen übernehmen. Deutschland hat sich damit in die Riege europäischer Länder wie Frankreich und die Niederlande eingereiht, die verbindliche Regulierungsrahmen schon gesetzt haben. Gleichwohl hat die Bundesregierung mit der Absage an eine zivilrechtliche Haftung auf einen entscheidenden Hebel verzichtet, um Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, gezielt zu sanktionieren. Um dem Gesetz die größtmögliche Wirkung zu verleihen, sollten Bundestag und Bundesregierung da­her weitere flankierende Maßnahmen beschließen, die über die rechtlichen Regelungen im Gesetzentwurf hinausgehen. Deutschland kann zudem auf europäischer und internationaler Ebene dazu beitragen, dass Unternehmen in der EU und im globalen Maßstab mehr Verantwortung in Lieferketten übernehmen.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: SWP-Aktuell ; No. 19/2021

Klassifikation
Politik

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Maihold, Günther
Müller, Melanie
Saulich, Christina
Schöneich, Svenja
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
(wo)
Berlin
(wann)
2021

DOI
doi:10.18449/2021A19
Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:44 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Maihold, Günther
  • Müller, Melanie
  • Saulich, Christina
  • Schöneich, Svenja
  • Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)

Entstanden

  • 2021

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