Archivbestand
Armenkommission (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Die Armenkommission wurde am 16.5.1818 errichtet und bestand bis 1903 (am 23.11.1903 aufgehoben). Sie war eine staatliche Behörde und mit der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins unmittelbar verbunden.
Die Akten wurden mit anderen 1967 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk abgegeben (vgl. E 191) und 1977/78 provenienzgerecht zusammengezogen. Weitere Akten der Armenkommission mussten als Vorakten in Bestand E 191 belassen werden.
Vorbemerkung: Die Armenkommission wurde durch königliche Verordnung am 16. Mai 1818 im Zuge der Neuorganisation des Armenwesens in Württemberg nach dem Regierungsantritt von König Wilhelm I. und Königin Katharina gegründet. Die Dienstanweisung für die Armenkommission wurde am 27. Juni 1818 erlassen. Da die kurz zuvor errichtete Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins (Bestand E 191) trotz der teilweise obligatorischen Mitarbeit von Staats- und Kirchendienern in den ihr unterstellten Wohltätigkeitsvereinen privatrechtlich organisiert war, musste zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung mit der Armenkommission eine eigene Behörde geschaffen werden. Ihre personelle Zusammensetzung unterschied sich allerdings kaum von der Zentralleitung. Auch wurden die Sitzungen beider Gremien gemeinsam abgehalten. Die Armenkommission hatte Berichte von staatlichen Stellen einzuziehen und für den Vollzug staatlicher Anordnungen über das "Industrie- und Beschäftigungs-Wesen" zu sorgen. Es war nur natürlich, dass die starre staatliche Kommission, die dem Innenministerium unterstellt war, gegenüber der Zentralleitung, die weniger an Gesetze und Formen gebunden war und direkten Zugang zum König hatte, immer mehr in den Hintergrund trat. Erst als um die Jahrhundertmitte ein Oberamtmann sich weigerte, Anordnungen der Zentralleitung auszuführen, wurde die Armenkommission neu konstituiert. In der Staatsfürsorge für arme Gemeinden wuchs ihr ein neuer Aufgabenkreis zu. Am 24. Januar 1855 wurde dann das Gesetz betr. die Staatsaufsicht über verarmte Gemeinden des Landes erlassen, zu dessen Vollzug die Armenkommission herangezogen wurde. Nach der Reichsgründung 1871 wurde die staatliche Förderung nach diesem Gesetz stark eingeschränkt und die Armenkommission verlor immer mehr an Bedeutung, bis sie mit Verordnung vom 23. November 1903 aufgehoben wurde. Die Akten, die wegen der engen gegenseitigen Verflechtung immer zusammen mit denen der Zentralleitung (E 191) geführt und aufbewahrt wurden, sich oft auch gegenseitig überschneiden, wurden gleichzeitig mit dem Aktenbestand der Zentralleitung durch das Landeswohlfahrtswerk Württemberg in den Jahren 1967 und 1971 dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben. Im Rahmen eines Projekts der Volkswagenstiftung wurden sie hier 1977 - 1979 vom Unterzeichneten zusammen mit dem Archivangestellten E. Biemann geordnet und verzeichnet. Der Aktenbestand umfasst 336 Büschel und Bände = 9,5 lfd. m. Ludwigsburg, Juni 1980 Gez. Dr. W. Schmierer
- Bestandssignatur
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 192
- Umfang
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336 Büschel (10,3 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Wohlfahrtseinrichtungen
- Bestandslaufzeit
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1818-1903
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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13.11.2025, 14:40 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1818-1903