Bestand
Militärdepartement/Militärgericht (Bestand)
Erschließungszustand, Umfang: Verzeichnis "Militärarchive" G (1948-1949)
5,7 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: ASA Interna Kriegswesen D (oldenburgisch-hanseatische Verbände); ASA Dt. Bund A und B
Vorwort: Militärbehörden
I. Geschichte und Organisation
Das Kriegswesen vor dem Jahr 1811
Das Wehrwesen der Stadt gliederte sich vor dem Verlust der Selbständigkeit der Stadt im Jahre 1811 in drei Abteilungen:
1. Die Garnison, auch Stadtmiliz genannt: geworbene Truppen unter einem Stadthauptmann (später: Kommandant).
2. Die Bürgerwacht: das Aufgebot der wehrfähigen Bürgerschaft, innerhalb der vier Quartiere in Kompanien unter Bürgerkapitänen geordnet.
3. Das Artillerie-Korps: ursprünglich eine rein technische, erst seit Anfang des 18. Jahrhunderts militärähnlich eingerichtete Truppe unter einem Oberoffizier (meist Major).
Organisation
a) Militärisch: Im normalen Wach- und Sicherheitsdienst unterstand dem Kommandanten nur die Garnison, während der Wachdienst der Bürger und der Wach- und Ausbildungsdienst der Artillerie vom Artillerie-Major selbständig geregelt wurde. In Kriegszeiten und zu Verteidigungszwecken traten Bürgerwacht und Artillerie taktisch unter das militärische Kommando.
b) Verwaltungsmäßig: Verwaltungsbehörde für die Garnison waren die Herren des Kriegskommissariats (der Kriegsstube); sie waren gleichzeitig Präsidenten des Kriegsgerichtes, das nur für die Garnison zuständig war. Verwaltungsbehörde der Bürgermacht waren die Wachtherren, mit dem Wachtgericht, für die Artillerie die Artillerie-Herren mit dem Artilleriegericht. Den Artillerieherren unterstanden auch die Verwaltung des Zeughauses und die militärische Fürsorge für die Befestigungsanlagen, deren bauliche und finanzielle Unterhaltung dagegen den Wallherren oblag.
Die Bürgerschaft kannte im Gegensatz zu Garnison und Artillerie keine militärische Spitze. Hauptamtlich war bei ihr - gewissermaßen als Adjutant - der Bürgerleutnant (eigentlich: Bürgerkapitän-Leutnant) angestellt. Die internen Verwaltungssachen (Personalvorschläge, Kassenführung usw.) wurden von einem Ausschuss der Bürgerkapitäne, den sogenannten Cassa-Kapitänen, wahrgenommen, von denen einer als Präses fungierte und die Bürgerwacht gegenüber den Wachtherren und dem Rat vertrat.
II. Die Hanseatische Legion
Die Legion wurde während der Befreiungskriege zweimal (1813 und 1815) aufgestellt. Sie bildete ein hanseatisches Ganzes, wenngleich Werbung, Aufstellung und Ausrüstung zunächst in den drei Städten Lübeck, Hamburg und Bremen getrennt erfolgte. Als Verwaltungsbehörde fungierte in Lübeck die Kontingents-Kommission.
III. Das Kriegswesen nach dem Jahre 1814, bis 1867
Unmittelbar aus der Verwaltung der Hanseatischen Legion erwuchs die neue Militärordnung, die vom Gedanken der allgemeinen Dienstpflicht und Volksbewaffnung ausging. Dem entsprach die Tatsache, dass die alte Bürgerbewaffnung nun organisatorisch erhöhte Bedeutung gewann. Die Bewaffnungsdeputation übernahm nicht nur die Aufgabe der alten "Wachtherren", indem ihr die neu geordnete, zahlenmäßig vergrößerte "Bürgergarde" (nach preußischem Vorbild auch Bürger- und Landwehr genannt) unterstand; sie griff vielmehr auch in den Aufgabenbereich der eigentlichen Militärorganisation über, indem die ihr eingegliederte aus der Verwaltung der Hanseatischen Legion erwachsene Kontingentskommission die Eintragung, Aushebung, Stellvertretung usw. der Dienstpflichtigen für das "Bundeskontingent" regelte. Diese Dienstpflichtigen leisteten ihre aktive Dienstzeit bei der Garnison ab.
Die Garnison selbst, jetzt also nicht nur Fortsetzung des alten Stadtmilitärs, sondern zugleich Teil der deutschen Bundesarmee, unterstand dem Garnisonsdepartement, dessen senatorische Mitglieder Militärherren hießen. Die Dienstpflicht war durch die Verordnungen von 1821 (Errichtung des Bundeskontingents) und 1831 (VO über Kriegsdienstpflicht) geregelt.
Diese Verhältnisse änderten sich etwas, als gemäß den Frankfurter Beschlüssen über die Bundeskriegsverfassung im Jahre 1831 die Kriegsdienstpflicht erweitert und verschärft worden war und 1834 mit den beiden anderen Hansestädten und Oldenburg eine oldenburgisch-hanseatische Brigade im Rahmen des I. Bundes-Armeekorps gebildet worden war. Seitdem gingen die Aufgaben der Kontingentskommission und des Garnisonsdepartements in dem 1835 neu geschaffenen Militärdepartement auf, während die Bewaffnungsdeputation nur noch für die Bürgergarde zuständig blieb. Die senatorischen Mitglieder des Militärdepartements, die Militärherren, trugen seit 1857 die Bezeichnung "Militärkommissare".
Der Gedanke, dass auch die Bürgergarde (Bürger- und Landwehr) einen Teil der wirklichen Militäreinrichtungen bildete, kam dadurch zum Ausdruck, dass für sie nicht mehr ein besonderes Gericht nach Art des alten Wachtgerichtes gebildet wurde, sondern für sie das Militärgericht zuständig war.
Eine Artillerie wurde nach 1814 nicht wieder geschaffen. Die Gestellung der Feldartillerie für die Bundesarmee übernahm im Rahmen der Militärkonvention von 1834 Oldenburg für alle drei Hansestädte.
IV. Militärverhältnisse nach 1866
Die bisherigen lübeckischen Militäreinrichtungen wurden durch die preußisch-lübeckische Militärkonvention von1867 beseitigt. Es verblieb nur noch die Militärkommission des Senats, die die für Lübeck verbliebenen Hoheits- und Ehrenrechte wahrzunehmen hatte. Neben sie traten die preußischen Behörden: Departements-Ersatzkommission (1869-1873 Departements- und Marine-Ersatzkommission, 1875 geteilt in Ober-Ersatzkommission und Marine-Ersatzkommission) und Kreisersatzkommission (seit 1875 Ersatzkommission).
Demzufolge unterteilen sich die Militär-Archive in folgende einzelne Archivkörper:
03.06-01 Archiv des Kriegskommissariats
03.06-02 Archiv der Bürgermacht (Wachtherren)
03.06-03 Archiv des Artillerie-Korps (Artillerieherren)
03.06-04 Archiv der Hanseatischen Legion
03.06-05 Archiv der Bewaffnungsdeputation (bis 1817 -kommission)
03.06-06 Archiv des Garnisonsdepartements und Garnisonsgerichts
03.06-07 Archiv des Militärdepartements und Militärgerichts
03.06-08 Archiv der Militärkommission des Senats
03.06-09 Archiv der Preußischen Ersatzbehörden
Die eigentümliche Verwaltungsentwicklung des Stadtstaates, in dem die einzelnen Fach-Verwaltungsbehörden sich erst nach und nach zu mehr oder minder großer Selbständigkeit aus dem Rat entwickelten, hat auch hier, wie bei allen Behördenarchiven in Lübeck, dazu geführt, dass diese einzelnen Archive teilweise unvollständig sind und nur im steten Zusammenhang mit den Senatsakten benutzt werden können. Zu fast allen nachstehend verzeichneten Aktengruppen und Einzelakten befinden sich Entsprechungen und Parallelstücke in den Senatsakten ASA Interna H-K, ehemals Kriegswesen/Kriegsstube.
Einige zu den Militärarchiven gehörende Stücke, die bis vor kurzem im Bestand der Handschriften (08.01) zu finden waren und im Findbuch von 1948/49 als fehlend bezeichnet wurden, konnten dem Bestand wieder angegliedert werden. Hier handelt es sich unter anderem um eine Reihe von Kriegsstubenprotokollen sowie Eide- und Rechnungsbüchern des Kriegskommissariats. Ebenso sind große Teil des Archivs der Bewaffnungsdeputation und des Militärdepartements, die ursprünglich als ausgelagert und nicht benutzbar markiert waren, bis auf wenige Ausnahmen ab nun wieder in ihrer ursprünglichen Zugehörigkeit zu den Militärarchiven benutzbar.
Lübeck, März 1949 Dr. von Brandt/für Korrekturen u. Ergänzungen Lokers, Oktober 2013, und Ann-Mailin Behm, März 2016
Eingrenzung und Inhalt: Aushebungen der Geburtsjahrgänge seit 1807; Protokolle 1834-1874; Korrespondenz mit Bremen und Hamburg sowie mit dem Brigadestab; Brigadeversammlungen; Personalakten, Verpflegung, Ausrüstung, Dienst
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Militärdepartement und Militärgericht
Der Bestand ist nicht abschließend formiert und bedarf der späteren Überarbeitung. Aufgrund der vielfachen Überschneidungen zwischen Senat und Fachbehörden, die eine "reinliche Scheidung" der Archivkörper (Ah. von Brandt im Vorwort der Militärbestände) nicht erlauben, wurde dem Bestand Militärdepartement der Teil Militärgericht angegliedert und als ein Bestand gefasst. Eine Provenienztrennung war auch wegen der äußerst angespannten Personalsituation im AHL nicht leistbar. Die unten vermerkten Akten Militärgericht können derzeit nicht ermittelt werden.
Lokers, Oktober 2013.
Von 1834 an wurde für die Garnison das Militärdepartement zuständig; es übernahm die das Kontingent betreffenden Aufgaben der Bewaffnungsdeputation, d.h. Belange der Aushebung, und des Garnisonsdepartements. Dies betraf Personalien, Ausrüstung, Dienst und Pensionen. Die Behörde bestand aus 2 Senatoren und 4 Mitgliedern der Bürgerschaft. Die in Israelsdorf stationierten Dragoner versahen im Landgebiet u.a. polizeiliche Aufgaben, das Kommando in Travemünde war in polizeilicher Hinsicht dem dortigen Stadthauptmann unterstellt. Am 6. Jan. 1834 hatten die Hansestädte mit dem Großherzogtum Oldenburg eine Militärkonvention geschlossen und ihre Verbände in einer Brigade (3. Brigade der 2. Division im 10. Armeekorps) mit gemeinsamem Kommandeur und Stab vereinigt. Die Aufstellung der Artillerie übernahm allein Oldenburg. Am Krieg Preußens gegen Österreich 1866, in welchem die Hansestädte, der politischen Klugheit folgend, die Partei Preußens ergriffen, nahmen die Verbände nicht mehr wirklich teil. Durch die 1867 mit Preußen geschlossene Militärkonvention endete die militärische Hoheit Lübecks, das Lübecker Bataillon, die Bürgergarde und das Militärdepartement wurden aufgelöst, einige Offiziere traten in preußische Dienste über.
b. Die Akten, nicht die Amtsbücher, des von Georg Fink bei den Senatsakten ausgeschiedenen Bestands waren von der Auslagerung betroffen; sie sind weitgehend vollständig zurückgekehrt. Aufgrund der Vorarbeiten Georg Finks geschah 1948-49 die Neuverzeichnung durch Ahasver von Brandt. Auszuscheiden sind Protokolle und Prozessakten des Kriegsgerichts, die mit dem Bestand Kriegsgericht zu vereinigen sind.
Militärgericht:
Nahtlos an die am 26. März 1834 endende Protokollserie des Garnisonsgerichts schließt am 2. April 1834 die Serie von Protokollen des Militärgerichts an. Dieses setzte sich zusammen aus 2 Ratsherren sowie aus den entsprechenden Waffengattungen jeweils dem Militärchef, 2 Offizieren sowie dem nicht stimmberechtigten Auditeur, der das Protokoll führte. Es blieb allein für die Truppen des Kontingents in allen militärischen Verbrechen insbes. bezüglich des Dienstverhältnisses zuständig; Appellationen in 2. und letzter Instanz gingen nach wie vor an den Rat der Stadt, da Beratungen über gemeinsame Kriegsartikel der oldenburgisch-hanseatischen Brigade zwischen den beteiligten Bundesmitgliedern nicht zum Abschluss gelangten.
In der Beständeübersicht vermerkte Ulrich Simon: "Von Georg Fink wurden aus den Senatsakten Interna zwei Konvolute Militärgericht ausgeschieden. Hiermit sind die bei der Verzeichnung der Militärarchive durch Ahasver von Brandt 1948/49 beim Militärdepartement (siehe dort) belassenen Amtsbücher und Akten zu einem eigenen Bestand zusammenzufassen." Da er nicht sagt, wo die ausgeschiedenen beiden Konvolute sich physisch befinden, konnte dieser Schritt nicht durchgeführt werden. Lokers, Oktober 2013
- Reference number of holding
-
03.06-07
- Context
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Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 03 Behörden bis 1937 >> 03.06 Militärbehörden
- Date of creation of holding
-
1807-1876
- Other object pages
- Zugangsbeschränkungen
-
Benutzungsbeschränkung: keine
- Last update
-
30.06.2025, 10:12 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1807-1876