Archivale
Verhör der Hausfrau des Stefan Eckhart
Regest: 1) Niemand habe in ihr Haus kommen können. Ihre Schwäger haben auch keine Schlüssel dazu gehabt.
2) Ist geständig, dass sie der Fürkäuflerin einen Schmalzhafen gegeben hat. Der habe dem Peter, ihrem Schwager gehört. Um den andern wisse sie nicht.
3) Bekennt, dass ihr Stefan Gemeinschaft mit seinen Brüdern [gehabt habe] nur mit dem Schmalz, das sie dem Herrn Erhart genommen haben und ihm zu seinem Teil nicht über 6 fl gebührte. Sie haben ihr 1 Hafen oder 2 auch davon geheben.
4) Sie habe Hans Reiff 2 fl auf seines Weibs Pelz und Büblin (= Jacke) geliehen und sonst keine Gemeinschaft mit ihm gehabt.
5) Ihr Stefan könnte, ehe sie ihn bekam, mit seinen Brüdern zu tun gehabt haben.
1617. 20. Juni.
1) Sie bekennt weiter, dass ihr Mann dem Herrn Erhart auf das meste (= meiste, höchstens) neben seinen Brüdern für 10 fl Schmalz genommen. Weiter wisse sie nicht.
2) Casper Vahrer habe ihr 1 Imi Wein gegeben. Desgleichen Philipp Reier um 1 Paar Schuh.
3) Sie könne nicht wissen, ob der Hans Vahrer ihr auch Wein gegeben habe oder nicht.
4) Sie wisse um den Pelz der Tochter des Nisslin nicht das geringste. Sie könne auch nichts weiter bekennen. Habe ihr Mann mehr getan, das wisse sie nicht.
- Archivaliensignatur
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7606
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
- Bestand
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Laufzeit
-
1617 Juni 18
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1617 Juni 18