Urkunden
Ritter Arnolt von Segkendorf von Zenn gen., stellt der Stadt Nürnberg Quittung aus über 475 Haller von den 1900 lb. Haller Reichssteuer, die Kaiser Karl IV. dem Herzog von Oppeln verschrieben hatte. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 20
- Alt-/Vorsignatur
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83/1 Nr. 20; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 2955
Zusatzklassifikation: Quittung
- Material
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Perg.
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Siegel
Überlieferung: Ausfertigung
Originaldatierung: Geben an sant Kathrein tag 1359.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1359
Monat: 11
Tag: 25
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 1: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1323-1411
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Karl IV., Kaiser
Seckendorff, Arnold von, gen. von Zenn
Oppeln, Herzog von
- Indexbegriff Ort
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Nürnberg, Reichssteuer
- Laufzeit
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1359 November 25
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:53 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1359 November 25
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Kaiser Karl IV. verfügt über die Ausmünzung der Haller zu Nürnberg, dass das Geld zu dem dritten Teile aus lötigem Silber bestehe; dass davon an eine "Hellischewe" Mark 31 Schilling an der Aufzahl und darzu 4 Haller gehen; dass von jeder Mark 2 Schilling Schlagsatz fallen sollen; dass aus diesem Schlagsatz der "eysengraber" von jedem "werk" 18 Haller und der "versucher" 1 Schilling und der "verseher" jede Woche, da man schlägt, 1 Pfund Haller erhalte; dass neben den Versuchern und Beschauern auch ein Richter und ein "frager" der Stadt Nürnberg das geschlagene Geld besehen, dass ferner auf dieselben Haller Kreuz und Hand mit einem Unterzeichen geschlagen werden, dass man endlich auf je 100 Pfund Haller nach Bedarf ein Pfund Halblinger schlage. - Siegler: der Aussteller.

König Karl IV. befiehlt zur besseren Schonung des Reichswaldes bei Nürnberg den in dieser Stadt angesessenen Juden, seinen Kammerknechten, dass sie aus ihrer gewöhnlichen Jahressteuer den Bürgern vom Rat zu Nürnberg 200 Pfund Haller zum Ankauf von Brennholz für die königliche Burg dortselbst zahlen sollen. - Siegler: der Aussteller.
