Monografie | Verordnung
Verordnung/ In wie weit geistliche Versammlungen/ ausserhalb des öffentlichen Gottes-Dienstes/ zu weiterer Erbauung und Gottes-Furchts-Ubung, unter Aufsicht derer Lehrer eines jeden Ohrtes, zugelassen, und welche dahingegen, als unzuläßig und verdächtig untersaget seyn solle : Für das Hertzogthum Schleswig. de dato Christiansburg zu Copenhagen, d. 13. Febr. 1741.
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 90649001
- Umfang
-
15 ungezählte Seiten ; 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2017. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
Wir Christian der Sechste, von Gottes Gnaden König zu Dännemarck/ ...
VD18 90649001
- Reihe
-
VD18 digital
- Urheber
-
Christian
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Schleswig : gedruckt bey Peter Heinrich Holwein. Königl. Privil. Buchdr. , 1741 -
- Letzte Aktualisierung
-
26.05.2025, 15:48 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Christian
- Holwein, Peter Hinrich
- Herzogtum Schleswig
Entstanden
- Schleswig : gedruckt bey Peter Heinrich Holwein. Königl. Privil. Buchdr. , 1741 -
Ähnliche Objekte (12)

Verordnung/ In wie weit geistliche Versammlungen/ ausserhalb des öffentlichen Gottes-Dienstes/ zu weiterer Erbauung und Gottes-Furchts-Ubung, unter Aufsicht derer Lehrer eines jeden Ohrtes, zugelassen, und welche dahingegen, als unzuläßig und verdächtig untersaget seyn solle : Für das Hertzogthum Schleswig. de dato Christiansburg zu Copenhagen, d. 13. Febr. 1741.

Wir Christian der Sechste, von Gottes Gnaden, König zu Dännemarck ... Fügen hiemit jedermänniglich zu wissen, daß, nachdemmahlen Wir, in Hinsicht der zu Besetzung Unserer Kriegs-Flotte bey vorkommenden Fällen in dem anitzo bevorstehenden 1744ten Jahre nöthigen starcken Anzahl tüchtiger und erfahrner See-Leute, genöthiget sind eine noch grössere Anzahl von denen zu Unserm See-Dienste enrollirten Leuten ausschreiben zu lassen ... : Gegeben auf Unserm Königlichen Schlosse Christiansburg in Unserer Königlichen Residence-Stadt Copenhagen den 21te Novembr. 1743.

Christian der Siebende, von Gottes Gnaden, König zu Dännemak, ... Wir haben unmittelbar für gut gefunden, denen Predigern und Diaconis in Unserm Herzogthum Schleswig ... zu Abstellung der unter ihnen wegen des Examinis der Confirmandorum ... entstandenen ... Streitigkeiten, nachgesetzte allgemeine Vorschrift zu ertheilen ... : Gottorf den 23 Nov. 1767.
