Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinen Zollschreibern, -besehern und -knechten zu Mannheim, Oppenheim, Bacharach und Kaub, dass sie den Karthäusern zu Mainz solche Lebensmittel (kuchenspise), die sie zu ihrer Versorgung in ihrem Kloster zu Mainz benötigen und die sie für diesen Zweck an den Zöllen bei Bedarf mit besiegelten Briefen deklarieren sollen, zollfrei und ungehindert passieren lassen. Dieses Privileg soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 92
- Umfang
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fol. 46r-46v
- Bemerkungen
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Kopfregest: "Wie den karthusern zu Meincze gegont ist ir provision fure die zolle hinfur fry lassen geen".
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
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Bacharach MZ
Kaub EMS
Mainz MZ
Mannheim MA
Oppenheim MZ
Rhein (Europa, Fluss)
- Laufzeit
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1477 Dezember 18 (an dornstag nach sant Lucien tag)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:03 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1477 Dezember 18 (an dornstag nach sant Lucien tag)