Akte
Supplicationis Auseinandersetzung um Schweinemast
Kläger: (2) Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen auf Cambs als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar und Amtmann Johann Cornelius Müller von Poel
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Im Amt Neukloster ist eine ungewöhlich reichhaltige Eichel- und Buchenmast herangereift, die durch die wenigen Schweine, die sich im Amt befinden, nicht ausgenutzt werden kann. Kl. bittet daher, den Wismarer Rat und den Poeler Amtmann anzuweisen, daß sie ihren Untertanen befehlen, ihre Schweine nicht ins benachbarte Mecklenburg, sondern nach Neukloster zu treiben, um sie dort zu mästen. Das Tribunal nimmt Rücksprache mit den Bekl. und erfährt, daß diese ihre Schweine bereits andernorts versorgt haben, das Angebot aber gern im kommenden Jahr wahrnehmen würden und teilt dies dem Kl. am 02.09. mit. Dieser akzeptiert die Situation nicht, sondern fordert das Tribunal am 09.09. auf, ihn dabei zu unterstützen, die Einkünfte aus dem Amt Neukloster zu steigern und die Bekl. anzuweisen, ihre Schweine dorthin zu treiben. Er beruft sich auf ein Visitationsprotokoll einer Kgl. Kommission aus dem Jahre 1722, in dem empfohlen wurde, die Neuklostersche Mast anstelle mecklenburgischer Möglichkeiten zu nutzen. Am 16.09. wendet sich der Oberst von Vietinghof namens des Kl.s an das Tribunal und fordert es auf, sich nach den Beschlüssen der Kgl. Kommission von 1722 zu richten und die Bekl. aufzufordern, die Schweinemast in Neukloster zu nutzen. Am 17.09. trägt der Rat Wismars seine Gründe vor, die Neuklosteraner Mast nicht in Anspruch zu nehmen. Am 17.09. entscheidet das Tribunal, daß dem Kl. in bezug auf Wismar nicht nachgegeben werden soll, in Bezug auf das Amt Poel solle er allein mit den Poelern Bedingungen aushandeln, damit diese ihre Schweine nach Neukloster treiben. Am 18.09. ergreift die Pommersche Kammer für Kl. Partei, der das Tribunal die Situation am 19.09. erklärt. Am 22.09. bringt der Rat Wismars seine Gegenklagen vor und lehnt die Schweinemast in Neukloster ab. Am 28.01.1728 bittet der Wismarer Rat um eine Verschiebung des Vorbescheides um 4 Wochen. Das Tribunal setzt am 30.01.1728 einen neuen Termin auf den 23.04.1728 an und lädt dazu alle Seiten ein.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727-1728
Prozessbeilagen: (7) Protokoll einer Zusammenkunft mit dem Amtmann und einigen Bauern von Poel vom 30.08.1727; Schreiben des Kammerpräsidenten von Gyllenpatron aus Stralsund an das Tribunal vom 15.09.1727; Auszug aus Beschwerden des Kl.s vor Kgl. Kommission vom 28.08.1722 und deren Antwort darauf vom 24.09.1722; Schreiben des Kl.s an Amtmann Müller vom 27.09.1727
- Archivaliensignatur
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(1) 2549
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar P 116 (W P 5 n. 116)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 16. 1. Kläger P
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1722-1727) 01.09.1727-31.01.1728
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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29.10.2025, 11:29 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (1722-1727) 01.09.1727-31.01.1728