Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes

Kläger: (2) Franz Jochim Schulte, Gerbergeselle zu Wismar und dessen Ehefrau Christina Margaretha Seemann (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Hieronymus Christian Ungnade und Jochim Stubbendorf als Vormünder der Kinder Matthias Hinrich Schultes (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)

Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 18.11. wegen Verkürzung der Appellationsfrist für den Kl. fordert das Tribunal den Kl. am 20.11. auf, seine Appellation binnen 4 Wochen einzureichen. F.J. Schulte bittet am 19.12. wegen Verhinderung seines Anwaltes um eine Fristverlängerung bis zum 08.01.1755 und erhält diese am 20.12.1754. Am 02.01.1755 trägt der Kl. seine Beschwerden vor Die Bekl. haben vor dem Ratsgericht erreicht, daß die Kl. die Richtigkeit eines von der Witwe Schulte in Auftrag gegebenen Inventars über ihr Erbe beeiden sollen, außerdem wird vom Rat eine Schenkung der Witwe für die Ehefrau Schultes für unwirksam erklärt und der Nachweis für den Verbleib des Kaufpreises für eine Bude auf dem Spiegelberg gefordert. Die Kl. wehren sich dagegen, berichten über ihre jahrelange Arbeit für die Mutter und sehen ihre Bevorzugung bei der Aufteilung des Erbes als ihr gutes Recht an, weshalb sie die Korrektur des Ratsgerichtsurteils beantragen. Das Tribunal fordert am 28.02.1755 die Akten der Vorinstanz an. Am 10.02.1756 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts wegen Unerheblichkeit der Beschwerden und fordert die Ehefrau Schultes auf, die Hälfte der ihr geschenkten Sachen an die Bekl. auszuliefern. Am 19.03. erbittet der Kl. Fristverlängerung für seinen Schriftsatz zur Einlegung der restitutio in integrum und erhält diese am 20.03. Am 22.03. legen die Bekl. ihrerseits restitutio in integrum ein und beschweren sich darüber, daß sie die Hälfte der Geschenke der Ehefrau Schultes annehmen und die Hälfte der Gerichtskosten übernehmen sollen und tragen ihre Argumente gegen dieses Urteil vor. Am 30.04. erbittet der Kl. erneut Fristverlängerung und erhält diese am 01.05. Am 22.05. reicht der Kl. seinen Schriftsatz ein, bittet darum, das von seiner Mutter errichtete Inventar nicht beschwören und die Geschenke seiner Mutter an seine Frau nicht teilen zu müssen. Am 02.12.1756 bestätigt das Tribunal sein Urteil vom 10.02.1756 und fordert C.M. Seemann auf, die Hälfte des Gegenwertes der von ihr bereits getragenen Kleidung bar in die Masse einzuzahlen. Außerdem fordert das Tribunal die Kl. zur Eidesleistung auf. Nachdem diese am 11.01.1757 vollzogen wurde, entbindet das Tribunal die Kl. von allen weiteren Ansprüchen der Bekl.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1754 2. Tribunal 1754-1756 3. Tribunal 1756-1757

Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Kl.s an Wismarer Rat vom 25.10.1754; Ratsgerichtsurteile vom 02. und 28.10.1754; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 08.10.1754; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 19.01.1756; Ratsgerichtsprotokoll vom 30.01.1754; von Notar August Wilhelm Rüdemann protokollierte Verpflichtung der Witwe Adrian Schultes vom 10.09.1749, von Notar A.W. Rüdemann protokolliertes Inventar verschenkter Güter an Christina Margaretha Seemann vom 19.05.1749; Inventar des Erbes und Teilungsrezeß vom 22.09.1750; von Notar A.W. Rüdemann aufgenommenes Protokoll der Eidesleistung der C.M. Seemann vom 21.05.1756; von Notar Anton Rode aufgenommene Protokolle der Zeugenbefragung der Ehefrau des Ledertauers Harms vom 13.04. und der Ehefrau des Schusters Höckendorf vom 26.04.1756

Archivaliensignatur
(1) 3310
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 347 (W S 10 n. 347)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1749-1750) 18.11.1754-12.01.1757

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09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1749-1750) 18.11.1754-12.01.1757

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