Archivbestand

Schäfer, Albert; Pfarrer (Bestand)

Der Nachlass von Albert Schäfer wurde 2021 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 11 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1929 bis 1980. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.88.Albert Schäfer (13.07.1906-11.03.1982) war als Pfarrer von 1934 bis 1946 in Holzwickede tätig. Bereits zu Amtsbeginn war er Mitglied der NSDAP und der Deutschen Christen. Seine persönliche Einstellung und seine Charaktereigenschaften ließen den kirchenpolitischen Kampf in Holzwickede eskalieren. Der „Fall Holzwickede“ wurde weithin bekannt (Bernd Hey: Der Fall Holzwickede. Eine westfälische Gemeinde im Kirchenkampf.- In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte Nr. 73/1980, S. 131 ff.).Vom 1. Oktober 1939 bis zum Kriegsende war Schäfer Offizier im Feld, ab 15. April 1945 bis 1946 Kriegsgefangener in Frankreich. Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft verzichtete er auf Anraten von Präses Koch auf die Pfarrstelle in Holzwickede. Von 1946 bis 1948 wurde er einem Entnazifizierungsverfahren unterzogen. Seit dem 16. Dezember 1948 war er als Hilfsprediger in der Kirchengemeinde Meschede beschäftigt. Von 1950 bis 1969 war er in Bad Berleburg als Pfarrer tätig.Die Abgabe des Nachlasses erfolgte am 25.02.1985 durch Frau Schäfer. Die Überlieferung spiegelt Schäfers Entnazifizierungsverfahren wider und ist v.a. aufgrund seiner Stellungnahme sowie Zeugenaussagen interessant.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.88 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.88 Nr. ...".Quellen und Literatur (Auswahl):Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 2710 Bände 1-4LkA EKvW 4.55 Nr. 1053LkA EKvW 3.37 Nr. 197Bernd Hey: Der Fall Holzwickede. Eine westfälische Gemeinde im Kirchenkampf.- In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte Nr. 73/1980, S. 131 ff.

Form und Inhalt: Der Nachlass von Albert Schäfer wurde 2021 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 11 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1929 bis 1980. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.88.
Albert Schäfer (13.07.1906-11.03.1982) war als Pfarrer von 1934 bis 1946 in Holzwickede tätig. Bereits zu Amtsbeginn war er Mitglied der NSDAP und der Deutschen Christen. Seine persönliche Einstellung und seine Charaktereigenschaften ließen den kirchenpolitischen Kampf in Holzwickede eskalieren. Der ”Fall Holzwickede“ wurde weithin bekannt (Bernd Hey: Der Fall Holzwickede. Eine westfälische Gemeinde im Kirchenkampf.- In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte Nr. 73/1980, S. 131 ff.).
Vom 1. Oktober 1939 bis zum Kriegsende war Schäfer Offizier im Feld, ab 15. April 1945 bis 1946 Kriegsgefangener in Frankreich. Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft verzichtete er auf Anraten von Präses Koch auf die Pfarrstelle in Holzwickede. Von 1946 bis 1948 wurde er einem Entnazifizierungsverfahren unterzogen. Seit dem 16. Dezember 1948 war er als Hilfsprediger in der Kirchengemeinde Meschede beschäftigt. Von 1950 bis 1969 war er in Bad Berleburg als Pfarrer tätig.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte am 25.02.1985 durch Frau Schäfer. Die Überlieferung spiegelt Schäfers Entnazifizierungsverfahren wider und ist v.a. aufgrund seiner Stellungnahme sowie Zeugenaussagen interessant.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.88 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.88 Nr. ...".
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 2710 Bände 1-4
LkA EKvW 4.55 Nr. 1053
LkA EKvW 3.37 Nr. 197
Bernd Hey: Der Fall Holzwickede. Eine westfälische Gemeinde im Kirchenkampf.- In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte Nr. 73/1980, S. 131 ff.

Bestandssignatur
3.88

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Bestandslaufzeit
1894, 1929-1980

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 13:59 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1894, 1929-1980

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