Bestand
Dähne, Ulrich, Pfarrer (Bestand)
Ulrich Dähne wurde am 23.04.1899 in Wengern/Ruhr als Sohn des Amtsrentmeisters Dähne geboren; er starb am 7. Juni 1970 in Sudmühle bei Münster. Als Oberprimaner Kriegsfreiwilliger im ersten Weltkrieg (1917) wurde Dähne schwer verwundet, studierte nach seiner Entlassung ab 1919 Theologie und Philosophie in Marburg und kam dort mit burschenschaftlichen und völkischen Ideen in Berührung. Er betätigte sich in hochschulpolitischen Ämtern, befasste sich besonders mit der Einheit der Studentenschaft und dem studentischen Ehrenschutz; Aufsätze in der Allgemeinen Deutschen Akademiker-Zeitung und Burschenschaftlichen Blättern sind literarisches Zeugnis seiner hochpolitischen Aktivität in Marburg. Heidelberg und Tübingen folgten als Studienorte, in denen er sich politisch zurückhielt. Ein Erstes bzw. Zweites Examen legte Dähne damals nicht ab, sondern verfasste eine Dissertation: "Der Prophet und die Propheten. Ein Beitrag zur Geschichte der Geistträger im Urchristentum und Judentum". Die Dissertation wurde nicht gedruckt, Dähne meldete sich nicht zum Rigorosum, da er durch seine durch die Kriegsverletzung bedingte Krankheit in seiner Arbeitsfähigkeit stark behindert war. Dähne meldete sich dann erst 1936 zum Ersten Examen (Bielefeld) und im Herbst 1937 zum Zweiten Examen (Dortmund). Sein Lehrvikariat absolvierte er in Dahl, Kirchenkreis Hagen. Nach dem 2. Examen wurde er Hilfsprediger in Dahl (1937 - 1940), anschließend Pfarrer in Mennighüffen bei Ernst Wilm (- 1942) und dann ab 1943 in Wuppertal-Barmen und Essen-Karnap (- 31.10.1945). Dähne schloss sich der Bekennenden Kirche an und nahm besonders die Interessen der Hilfsprediger und Vikare gegenüber dem Konsistorium und auch dem Bruderrat wahr. Dem kirchenpolitischen Kurs von Karl Koch stand Dähne skeptisch und kritisch gegenüber. 1947 gehörte er zu den Pfarrern, die die Neuwahl des Präses forderten - eine deutliche Spitze gegen Karl Koch. Am 6. Juni 1942 wurde Dähne von der Gestapo verhaftet, weil er in einer Predigt gegen die Verhaftung von Ernst Wilm protestiert und gegen die Euthanasie Stellung bezogen hatte. Im Sondergerichtsverfahren (Sondergericht Bielefeld) wurde er zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt und erhielt Aufenthaltsverbot für Westfalen und Lippe. Daher übernahm er die Pfarrstellen im Rheinland. Karl Lücking holte ihn 1945 nach Westfalen zurück, Ulrich Dähne erhielt die Pfarrstelle Holsterhausen (ehemalige Pfarrstelle von Ludwig Steil) ab 1. November 1945. Am 1.Februar 1955 trat Dähne in den Ruhestand und zog nach Sudmühle bei Münster; er bestätigte sich im Ruhestand noch in der Krankenhausseelsorge.Der Bestand umfasst 69 Archiveinheiten aus dem Zeitraum von 1915 - 1981, wobei die Unterlagen nach seinem Tod von Franziska Dähne stammen. Aus Anlass des Archivumzugs 2010 ist der Bestand neu verpackt und dabei auch neu signiert worden. Die bisherige Signatur ist im Feld "Alte Archivsignatur" aufgeführt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.5 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.5 Nr. ..."Bielefeld, im Januar 2010
Form und Inhalt: Ulrich Dähne wurde am 23.04.1899 in Wengern/Ruhr als Sohn des Amtsrentmeisters Dähne geboren; er starb am 7. Juni 1970 in Sudmühle bei Münster.
Als Oberprimaner Kriegsfreiwilliger im ersten Weltkrieg (1917) wurde Dähne schwer verwundet, studierte nach seiner Entlassung ab 1919 Theologie und Philosophie in Marburg und kam dort mit burschenschaftlichen und völkischen Ideen in Berührung. Er betätigte sich in hochschulpolitischen Ämtern, befasste sich besonders mit der Einheit der Studentenschaft und dem studentischen Ehrenschutz; Aufsätze in der Allgemeinen Deutschen Akademiker-Zeitung und Burschenschaftlichen Blättern sind literarisches Zeugnis seiner hochpolitischen Aktivität in Marburg. Heidelberg und Tübingen folgten als Studienorte, in denen er sich politisch zurückhielt.
Ein Erstes bzw. Zweites Examen legte Dähne damals nicht ab, sondern verfasste eine Dissertation: "Der Prophet und die Propheten. Ein Beitrag zur Geschichte der Geistträger im Urchristentum und Judentum". Die Dissertation wurde nicht gedruckt, Dähne meldete sich nicht zum Rigorosum, da er durch seine durch die Kriegsverletzung bedingte Krankheit in seiner Arbeitsfähigkeit stark behindert war.
Dähne meldete sich dann erst 1936 zum Ersten Examen (Bielefeld) und im Herbst 1937 zum Zweiten Examen (Dortmund). Sein Lehrvikariat absolvierte er in Dahl, Kirchenkreis Hagen. Nach dem 2. Examen wurde er Hilfsprediger in Dahl (1937 - 1940), anschließend Pfarrer in Mennighüffen bei Ernst Wilm (- 1942) und dann ab 1943 in Wuppertal-Barmen und Essen-Karnap (- 31.10.1945).
Dähne schloss sich der Bekennenden Kirche an und nahm besonders die Interessen der Hilfsprediger und Vikare gegenüber dem Konsistorium und auch dem Bruderrat wahr. Dem kirchenpolitischen Kurs von Karl Koch stand Dähne skeptisch und kritisch gegenüber. 1947 gehörte er zu den Pfarrern, die die Neuwahl des Präses forderten - eine deutliche Spitze gegen Karl Koch. Am 6. Juni 1942 wurde Dähne von der Gestapo verhaftet, weil er in einer Predigt gegen die Verhaftung von Ernst Wilm protestiert und gegen die Euthanasie Stellung bezogen hatte. Im Sondergerichtsverfahren (Sondergericht Bielefeld) wurde er zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt und erhielt Aufenthaltsverbot für Westfalen und Lippe. Daher übernahm er die Pfarrstellen im Rheinland. Karl Lücking holte ihn 1945 nach Westfalen zurück, Ulrich Dähne erhielt die Pfarrstelle Holsterhausen (ehemalige Pfarrstelle von Ludwig Steil) ab 1. November 1945. Am 1.Februar 1955 trat Dähne in den Ruhestand und zog nach Sudmühle bei Münster; er bestätigte sich im Ruhestand noch in der Krankenhausseelsorge.
Der Bestand umfasst 69 Archiveinheiten aus dem Zeitraum von 1915 - 1981, wobei die Unterlagen nach seinem Tod von Franziska Dähne stammen. Aus Anlass des Archivumzugs 2010 ist der Bestand neu verpackt und dabei auch neu signiert worden. Die bisherige Signatur ist im Feld "Alte Archivsignatur" aufgeführt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.5 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.5 Nr. ..."
Bielefeld, im Januar 2010
- Bestandssignatur
-
3.5
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Bestandslaufzeit
-
1915 - 1981
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1915 - 1981